ZWeR 2020, 107
Ist Dabeisein wirklich alles?
Vermarktungsverbote für Teilnehmer der Olympischen Spiele
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Vermarktungsverbote bei Olympischen Spielen
- 1. Interessenlage
- 2. Erste Lockerung des Werbeverbots
- 2.1 IOC-Guidelines 2016
- 2.2 DOSB-Leitfaden 2016
- 2.3 Kritik am gelockerten Werbeverbot
- 2.4 Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts
- III. Kartellrechtliche Bewertung
- 1. Relevanter Markt
- 2. Marktbeherrschung
- 3. Missbräuchliches Verhalten
- 4. Berücksichtigung der Besonderheiten des Sports (Meca-Medina-Kriterien)
- 4.1 Verfolgung legitimer Ziele
- 4.1.1 Verhinderung von Ambush Marketing
- 4.1.2 Sicherung des olympischen Solidaritätsmodells
- 4.1.3 Schutz vor einer Überkommerzialisierung der Olympischen Spiele
- 4.2 Inhärenz und Verhältnismäßigkeit
- IV. Zusagenentscheidung des Bundeskartellamtes
- 1. Geltungsbereich
- 2. Anmeldung und Genehmigung
- 3. Verwendung von Symbolen und Bezeichnungen
- 4. Verwendung von Bildern und Videos
- 5. Nutzung sozialer Medien
- 6. Sanktionen und Rechtsweg
- 7. Weitere Regelungen der Zusagenentscheidung
- *
- *)Dr. iur., Vorsitzender der 2. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes.
- **
- **)Dr. iur., Beisitzende der 2. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes.Beide waren federführend an dem Missbrauchsverfahren gegen das IOC und den DOSB beteiligt. Der Aufsatz gibt ihre persönliche Auffassung wieder.
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