ZWeR 2020, 107

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2020 AufsätzeFelix Engelsing* / Monika Buhl**

Ist Dabeisein wirklich alles?

Vermarktungsverbote für Teilnehmer der Olympischen Spiele

Mit zunehmender Kommerzialisierung des Sports gerät immer mehr die Frage in den Fokus, ob und inwieweit es Sportverbänden aus kartellrechtlicher Sicht erlaubt ist, in ihren Statuten oder ihren Vereinbarungen mit Athleten deren Möglichkeiten der Eigenvermarktung zu beschränken. Das Bundeskartellamt hat sich erstmals mit dieser Frage in einem Missbrauchsverfahren gegen das Internationale Olympische Komitee und den Deutschen Olympischen Sportbund e. V. wegen der Anwendung von Regel 40 Durchführungsbestimmung Nr. 3 der Olympischen Charta 2015 auseinandergesetzt. Diese Regelung beinhaltete ein weitreichendes Verbot von individuellen Werbemaßnahmen von Olympiateilnehmern während der Dauer der Olympischen Spiele. In dem Verfahren, das durch eine Zusagenentscheidung nach § 32b GWB abgeschlossen worden ist und zu einer wesentlichen Lockerung der Beschränkungen für deutsche Olympiateilnehmer geführt hat, waren diverse für das Sportkartellrecht bedeutsame Fragen zu klären, insbesondere die Anwendung der Rechtsfigur der kollektiven Einheit und die Anwendung der sog. Meca-Medina-Kriterien. Das Bundeskartellamt hat sich vor allem eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Verhinderung von sog. Ambush-Marketing insoweit ein legitimes Ziel darstellt, das eine Wettbewerbsbeschränkung ausschließen könnte.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Vermarktungsverbote bei Olympischen Spielen
    • 1. Interessenlage
    • 2. Erste Lockerung des Werbeverbots
      • 2.1 IOC-Guidelines 2016
      • 2.2 DOSB-Leitfaden 2016
      • 2.3 Kritik am gelockerten Werbeverbot
      • 2.4 Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts
  • III. Kartellrechtliche Bewertung
    • 1. Relevanter Markt
    • 2. Marktbeherrschung
    • 3. Missbräuchliches Verhalten
    • 4. Berücksichtigung der Besonderheiten des Sports (Meca-Medina-Kriterien)
      • 4.1 Verfolgung legitimer Ziele
        • 4.1.1 Verhinderung von Ambush Marketing
        • 4.1.2 Sicherung des olympischen Solidaritätsmodells
        • 4.1.3 Schutz vor einer Überkommerzialisierung der Olympischen Spiele
      • 4.2 Inhärenz und Verhältnismäßigkeit
  • IV. Zusagenentscheidung des Bundeskartellamtes
    • 1. Geltungsbereich
    • 2. Anmeldung und Genehmigung
    • 3. Verwendung von Symbolen und Bezeichnungen
    • 4. Verwendung von Bildern und Videos
    • 5. Nutzung sozialer Medien
    • 6. Sanktionen und Rechtsweg
    • 7. Weitere Regelungen der Zusagenentscheidung
*
*)
Dr. iur., Vorsitzender der 2. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes.
**
**)
Dr. iur., Beisitzende der 2. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes.
Beide waren federführend an dem Missbrauchsverfahren gegen das IOC und den DOSB beteiligt. Der Aufsatz gibt ihre persönliche Auffassung wieder.

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