ZWeR 2019, 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2019 AufsätzeMeinrad Dreher / Lasse Engel*

Wettbewerbsregister und wettbewerbliche Vergaben

Am 29. 7. 2017 ist das Wettbewerbsregistergesetz („Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen“ – WRegG v. 18. 7. 2017) in Kraft getreten. Das Gesetz bildet die Rechtsgrundlage für ein zentrales bundeseinheitliches Wettbewerbsregister zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen. Das Register wird beim Bundeskartellamt eingerichtet und als elektronische Datenbank geführt. Durch die Bereitstellung umfassender Informationen erleichtert es öffentlichen Auftraggebern künftig die Prüfung, ob bei einem Bieter Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, die sich insbesondere auf kartellrechtlich relevante Sachverhalte beziehen. Die tatsächliche Einführung des Wettbewerbsregisters ist von dem Erlass einer Rechtsverordnung nach § 10 WRegG abhängig, die technische und organisatorische Voraussetzungen sowie das Melde- und Abfrageverfahren näher ausgestaltet. Das Register soll spätestens im Laufe des Jahres 2020 funktionsfähig sein und den Auftraggebern zur Verfügung stehen (RegE WRegG, BT-Drucks. 18/12051, S. 4). Seine Schaffung führt zu zahlreichen neuen Rechtsfragen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Anlass und Ziel des WRegG
  • III. Wettbewerbsregister und Vergaberecht
    • 1. Funktion des Wettbewerbsregisters
    • 2. Abfragepflicht und Abfragerecht
      • 2.1 Grundsatz und Ausnahmen
      • 2.2 Kein Anspruch der Bieter auf Einhaltung der Abfragepflicht
      • 2.3 Abfrage nur bei bereits bestehender konkreter Vergabeabsicht
      • 2.4 Begriff des Unternehmens
      • 2.5 Abfrage bei Rechtsnachfolge
      • 2.6 Funktion des Wettbewerbsregisters bei unterschwelligen Vergaben
  • IV. Eintragungsvoraussetzungen
    • 1. Einzutragende Personen und Personenvereinigungen
    • 2. Einzutragende Delikte
      • 2.1 Katalogregelungen
      • 2.2 Eintragung nur inländischer Entscheidungen
      • 2.3 Aufgreifschwellen
      • 2.4 Kein Erfordernis einer Rechtskraft für die Eintragung kartellrechtlicher Bußgeldentscheidungen
    • 3. Zurechnung
    • 4. Zurechnung im Konzern
    • 5. Zurechnung bei dem Unternehmenswechsel von kartellbefangenen Personen
  • V. Verfahren und Inhalt einer Eintragung
    • 1. Inhalt der Eintragung
    • 2. Verfahren
      • 2.1 Mitteilung durch die Ermittlungsbehörden
      • 2.2 Verfahren bei der Registerbehörde
      • 2.3 Vertraulichkeit der Registerinformation
      • ZWeR 2019, 4
      • 2.4 Auskunftsanspruch
  • VI. Löschung aus dem Register
    • 1. Löschungsfälle
    • 2. Löschung nach Fristablauf
    • 3. Vorzeitige Löschung wegen Selbstreinigung
      • 3.1 Zuständigkeit
      • 3.2 Anforderungen an die Selbstreinigung
      • 3.3 Zulässigkeit des Löschungsantrags
      • 3.4 Entscheidung über den Antrag
  • VII. Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Registerbehörde
    • 1. Beschwerde
    • 2. Rechtsbeschwerde
  • VIII. Folgen der Einführung des Wettbewerbsregisters
    • 1. Ablösung von bestehenden Registern sowie bisherigen Abfragepflichten und Abfragerechten
    • 2. Zulässigkeit privatautonomer Vergabesperren
    • 3. Folgen für Unternehmen
  • IX. Zusammenfassung
*
*)
Prof. Dr. iur. Meinrad Dreher, LL.M. (Univ. of Pennsylvania) ist Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Richter des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz; Ass. iur. Lasse Engel ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter an diesem Lehrstuhl.

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