ZWeR 2018, 119
Zur Zulässigkeit pauschaler Plattformverbote im Internetvertrieb von Luxuswaren
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Coty Germany
Inhaltsübersicht
- I. Einführung in die Problemstellung
- II. Sachverhalt und Verfahrensgang
- III. Entscheidung, Analyse und Bewertung
- 1. Zur ersten Vorlagefrage – Schutz des Luxus- und Prestigeimages im Selektivvertrieb
- 1.1 Selektiver Vertrieb für Luxuswaren zum Schutz des Luxus- und Prestigeimages
- 1.2 Kontextbezogenes Verständnis von Rz. 46 der Pierre Fabre-Entscheidung
- 1.3 Analyse und Bewertung
- 2. Zur zweiten Vorlagefrage – Zulässigkeit pauschaler Plattformverbote im Selektivvertrieb
- 2.1 Prüfungsumfang
- 2.2 Geeignetheit des Verbots
- 2.3 Erforderlichkeit des Verbots
- 2.4 Analyse und Bewertung
- 2.4.1 Schutz vor Außenseitern im Selektivvertrieb
- 2.4.2 Überprüfung der Einhaltung herstellerseitiger Qualitätsanforderungen
- 2.4.3 Negatives Plattformimage
- 3. Zur dritten und vierten Vorlagefrage – Plattformverbote als Kernbeschränkungen nach der Vertikal-GVO?
- 3.1 Keine Kernbeschränkung nach Art. 4 lit. b und c Vertikal-GVO
- 3.2 Analyse
- 3.2.1 Verhältnis der Kernbeschränkungstatbestände im Selektivvertrieb
- 3.2.2 Kundengruppenbeschränkung i. S. d. Art. 4 lit. b Vertikal-GVO
- 3.2.3 Beschränkung des passiven Verkaufs i. S. d. Art. 4 lit. c Vertikal-GVO
- IV. Grenzen des Vorlagegegenstands
- 1. Verbote der Nutzung von Preisvergleichsportalen
- 2. Plattformverbote für Markenartikel
- V. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und Rechtsreferendarin am LG Freiburg
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