ZWeR 2018, 119

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2018 EntscheidungsbesprechungLea Katharina Kumkar*

Zur Zulässigkeit pauschaler Plattformverbote im Internetvertrieb von Luxuswaren

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Coty Germany

Am 6. Dezember des vergangenen Jahres hat der EuGH seine mit Spannung erwartete Entscheidung in dem Vorabentscheidungsverfahren Coty Germany GmbH gegen Parfümerie Akzente GmbH (Rs C-230/16) verkündet und dabei die rechtliche Zulässigkeit von pauschalen Plattformverboten im Selektivvertrieb zum Schutz des Prestigeimages von Luxusprodukten im Wesentlichen bestätigt. Obwohl der EuGH in seiner Entscheidung zu allen vier vom zuständigen Senat des OLG Frankfurt/M. formulierten Vorlagefragen Stellung bezieht, schafft das Urteil nur vermeintlich die in der Praxis lang ersehnte Klarheit: So bleibt nach wie vor offen, nach welchen Grundsätzen die Rechtmäßigkeit von Plattformverboten für den bedeutsamen Bereich hochwertiger Markenartikel zu beurteilen ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung in die Problemstellung
  • II. Sachverhalt und Verfahrensgang
  • III. Entscheidung, Analyse und Bewertung
    • 1. Zur ersten Vorlagefrage – Schutz des Luxus- und Prestigeimages im Selektivvertrieb
      • 1.1 Selektiver Vertrieb für Luxuswaren zum Schutz des Luxus- und Prestigeimages
      • 1.2 Kontextbezogenes Verständnis von Rz. 46 der Pierre Fabre-Entscheidung
      • 1.3 Analyse und Bewertung
    • 2. Zur zweiten Vorlagefrage – Zulässigkeit pauschaler Plattformverbote im Selektivvertrieb
      • 2.1 Prüfungsumfang
      • 2.2 Geeignetheit des Verbots
      • 2.3 Erforderlichkeit des Verbots
      • 2.4 Analyse und Bewertung
        • 2.4.1 Schutz vor Außenseitern im Selektivvertrieb
        • 2.4.2 Überprüfung der Einhaltung herstellerseitiger Qualitätsanforderungen
        • 2.4.3 Negatives Plattformimage
    • 3. Zur dritten und vierten Vorlagefrage – Plattformverbote als Kernbeschränkungen nach der Vertikal-GVO?
      • 3.1 Keine Kernbeschränkung nach Art. 4 lit. b und c Vertikal-GVO
      • 3.2 Analyse
        • 3.2.1 Verhältnis der Kernbeschränkungstatbestände im Selektivvertrieb
        • 3.2.2 Kundengruppenbeschränkung i. S. d. Art. 4 lit. b Vertikal-GVO
        • 3.2.3 Beschränkung des passiven Verkaufs i. S. d. Art. 4 lit. c Vertikal-GVO
  • IV. Grenzen des Vorlagegegenstands
    • 1. Verbote der Nutzung von Preisvergleichsportalen
    • 2. Plattformverbote für Markenartikel
  • V. Fazit
*
*)
Dr. iur., Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br. und Rechtsreferendarin am LG Freiburg

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