ZWeR 2017, 50
Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga im Lichte neuer kartellrechtlicher Kriterien wie „No-Single-Buyer-Rule“ und alternative Modelle der Rechteverwertung
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Ausschreibung und Vergabe der Rechtepakete
- III. Veranstalterbegriff und Wettbewerbsbeschränkung
- IV. Teleologische Reduktion des Kartellverbots
- V. Freistellung der Zentralvermarktung vom Kartellverbot
- 1. Effizienzgewinne
- 1.1 Qualitativ
- 1.2 Quantitativ
- 1.3 Zwischenergebnis
- 2. Angemessene Verbraucherbeteiligung
- 2.1 Ausgleich durch vollständig abgebildete Vorteile
- 2.2 Ordnungsgemäßes Verfahren ohne zusätzliche Marktzutrittsschranken
- 2.3 Keine Vorgabe spezifischer Marktergebnisse
- 3. Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
- 4. Kein Wettbewerbsausschluss
- VI. Alternativen zur Zentralvermarktung
- 1. Einzelvermarktung (mit Solidarfonds)
- 2. Vereinsbezogene Zentralvermarktung
- 3. Einzelvermarktung der Live-Rechte, Zentralvermarktung der Highlight-Rechte
- 4. Nach Verbreitungswegen getrennte Vermarktung
- 5. Verbindung mehrerer Vermarktungsmodelle
- VII. Ergebnis
- *
- *)Dr. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Peter Krebs (Universität Siegen)
- **
- **)LL.M. (Siegen), Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Peter Krebs (Universität Siegen)
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