ZWeR 2017, 50

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2017 AufsätzeHermann Dück* / Gerrit Terhorst**

Zentralvermarktung der Fußball-Bundesliga im Lichte neuer kartellrechtlicher Kriterien wie „No-Single-Buyer-Rule“ und alternative Modelle der Rechteverwertung

Die Diskussion um Einnahmensteigerungen im Rahmen der Rechtevergabe für die Fußball-Bundesliga hat die Zentralvermarktung erneut in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Medial begleitet wurde die vom Bundeskartellamt (BKartA) durchgeführte Prüfung der Zentralvermarktung ab der Saison 2017/18 nicht zuletzt durch den lukrativen TV-Vertrag der englischen Premier League, aber auch durch das Bestreben einzelner Bundesligavereine an einer (stärkeren) Einzelvermarktung oder durch das Plädoyer für einen Ausschluss von Werksclubs bzw. Mäzenvereinen von den gemeinsamen Einnahmen der Zentralvermarktung. Relevant ist die Prüfung durch das BKartA insofern, als die Zentralvermarktung an sich als kartellrechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung gem. Art. 101 Abs. 1 AEUV bzw. § 1 GWB eingestuft wird. Dabei stellt sich nicht zuletzt die Frage, wie die Neuerung des Alleinerwerbsverbots kartellrechtlich zu beurteilen ist, so z. B. im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Freistellung vom Kartellverbot (Art. 101 Abs. 3 AEUV bzw. § 2 GWB).

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Ausschreibung und Vergabe der Rechtepakete
  • III. Veranstalterbegriff und Wettbewerbsbeschränkung
  • IV. Teleologische Reduktion des Kartellverbots
  • V. Freistellung der Zentralvermarktung vom Kartellverbot
    • 1. Effizienzgewinne
      • 1.1 Qualitativ
      • 1.2 Quantitativ
      • 1.3 Zwischenergebnis
    • 2. Angemessene Verbraucherbeteiligung
      • 2.1 Ausgleich durch vollständig abgebildete Vorteile
      • 2.2 Ordnungsgemäßes Verfahren ohne zusätzliche Marktzutrittsschranken
      • 2.3 Keine Vorgabe spezifischer Marktergebnisse
    • 3. Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
    • 4. Kein Wettbewerbsausschluss
  • VI. Alternativen zur Zentralvermarktung
    • 1. Einzelvermarktung (mit Solidarfonds)
    • 2. Vereinsbezogene Zentralvermarktung
    • 3. Einzelvermarktung der Live-Rechte, Zentralvermarktung der Highlight-Rechte
    • 4. Nach Verbreitungswegen getrennte Vermarktung
    • 5. Verbindung mehrerer Vermarktungsmodelle
  • VII. Ergebnis
*
*)
Dr. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Peter Krebs (Universität Siegen)
**
**)
LL.M. (Siegen), Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht von Prof. Dr. Peter Krebs (Universität Siegen)

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