ZWeR 2017, 24
Verbandsautonomie im Verhältnis gegenüber Dritten – Kein Spiel ohne (kartell-)rechtliche Grenzen!
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Notwendigkeit der Normsetzung von Sportverbänden mit mittelbarer Wirkung gegenüber Dritten
- 1. Normsetzung von Sportverbänden
- 1.1 Vorteile
- 1.2 Nachteile
- 2. Beispiele mittelbarer Wirkung gegenüber Dritten
- 3. Zwischenfazit
- III. Umfang der Verbandsautonomie
- 1. Grundlagen
- 2. Rechtsetzungskompetenz im Verhältnis zu Nichtmitgliedern?
- 3. Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen den Rechtspositionen der Sportverbände und der betroffenen Dritten
- IV. Grundlage der Normsetzungsgewalt von Sportverbänden
- 1. Privatautonomie
- 2. Vom Staat abgeleitete Kompetenz zur Normsetzung und -anwendung in eigenen Angelegenheiten
- 3. Konsequenzen
- 3.1 Legitimationsdefizite bei mittelbarer Wirkung gegenüber Dritten
- 3.2 Auswirkungen von Legitimationsdefiziten auf die Inhalts- und Ausübungskontrolle
- V. Inhalts- und Ausübungskontrolle
- 1. Besonderheiten der Ausgangsproblematik
- 1.1 Sportverband mit Monopolposition auf dem Sportveranstaltungsmarkt
- 1.2 Bei Wirkung der Verbandsstatuten gegenüber Dritten regelmäßig unternehmerisches Handeln des Sportverbandes
- 1.3 Kartellrechtliche Kontrolle
- 2. Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen den Rechtspositionen der Sportverbände und der betroffenen Dritten im Kartellrecht
- 2.1 Keine generelle Vorrangigkeit kartellrechtlicher Wertungen
- 2.2 Keine generelle Vorrangigkeit der Verbandsautonomie
- 2.3 Drei-Stufen-Test i. S. d. Rechtssache Meca-Medina und Majcen/KommissionZWeR 2017, 25
- 2.3.1 Ursprung, rechtlicher Charakter und Anwendungsbereich
- 2.3.2 1. Stufe: Legitime Zielsetzung
- 2.3.3 2. Stufe: Untrennbare Verbindung zwischen Verfolgung legitimer Zwecksetzung und Wettbewerbsbeschränkung
- 2.3.4 3. Stufe: Verhältnismäßigkeit der Maßnahme
- 2.4 Vor- und Nachteile des kartellrechtlichen Prüfungsansatzes
- VI. Zusammenfassung
- *
- *)Universitätsprofessor, Dr. iur., LL.M. (Univ. of Wisconsin), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Rechtsvergleichung und Sportrecht an der Universität Bayreuth sowie wissenschaftlicher Leiter des Weiterbildungsstudiengangs „LL.M. Sportrecht (Universität Bayreuth)“
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