ZWeR 2014, 83
Reverse payment settlements – US-Rechtslage und die Antwort des europäischen Kartellrechts
Der Vergleichsschluss hat einen guten Ruf, weil er Ressourcen schont und rasch Frieden schafft. Vor allem im Pharmasektor treten aber Vergleiche zu Tage, die ein ganz anderes Antlitz zeigen. Bei wettbewerbswidrigen „reverse payment settlements“ kauft sich der Hersteller eines patentgeschützten Originalmedikaments von der Generika-Konkurrenz frei. Die Zeche zahlt der Konsument in Gestalt hoher Arzneimittelpreise. In den USA haben sich Wissenschaft und Praxis bereits intensiv mit solchen Vergleichen befasst, jüngst so der Supreme Court in seiner wegweisenden Actavis-Entscheidung. In Europa führt die Kommission erste Wettbewerbsverfahren durch, eine fundierte Diskussion der Rechtsfragen steht aber noch am Anfang. Der folgende Beitrag soll zu ihr Anstoß und Beitrag sein.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung – Problemlage
- II. Rechtslage in den USA
- 1. Der Hatch-Waxman Act als besonderes Regelungsumfeld
- 2. FTC-Praxis und Rechtsprechung bis 2013
- 3. Die Actavis-Entscheidung des Supreme Court
- 4. Literatur
- 5. Zwischenfazit
- III. Behandlung nach dem europäischen Kartellrecht
- 1. Empirische Befunde und rechtliches Vorgehen der Kommission
- 2. Ausgangspunkt: Reverse payment settlements als Verstoß gegen Art. 101 AEUV bei fehlender Rechtsbeständigkeit oder Verletzung des Klagepatents
- 3. Unklarheit über Rechtsbeständigkeit/Verletzung des Patents – Kartellrechtsregeln für den Umgang mit Ungewissheit
- 4. Ausnahmsweise kartellrechtskonforme Vergleiche
- IV. Zusammenfassung und Ausblick
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Yale), Wissenschaftlicher Referent, Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, München
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