ZWeR 2014, 60

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2014 AufsätzeHans-Georg Kamann*

Kommission vs. nationale Gerichte im europäischen Beihilfenrecht – Private Rechtsdurchsetzung während des förmlichen Prüfverfahrens

Das Lufthansa/Flughafen Frankfurt-Hahn-Urteil des EuGH – welche Bindungswirkung erzeugt ein Eröffnungsbeschluss der Kommission?

In seinem jüngsten Urteil Lufthansa/Flughafen Frankfurt-Hahn hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Beschluss der Kommission zur Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens gem. Art. 108 Abs. 2 und 3 AEUV über eine nicht angemeldete, jedoch möglicherweise als Beihilfe gem. Art. 107 Abs. 1 AEUV zu qualifizierende staatliche Maßnahme weitgehende Rechtswirkungen erzeugt und ein nationales Gericht in seiner Folge verpflichtet ist, alle erforderlichen Konsequenzen aus einem möglichen Verstoß gegen das Durchführungsverbot gem. Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV zu ziehen. Zwar hat der Gerichtshof mit diesem Urteil im Ergebnis seine Rechtsprechung zu den Rechtswirkungen eines Eröffnungsbeschlusses und zur Durchsetzung des Durchführungsverbots weiter fortgeführt. Dennoch lässt es verschiedene dogmatische und praktische Fragen im Verhältnis zwischen Kommission und nationalen Gerichten offen. Dies gibt Anlass, den aktuellen Stand der Diskussion zur privaten Rechtsdurchsetzung des Beihilfenrechts während des förmlichen Prüfverfahrens im Lichte dieses Urteils kritisch zu beleuchten und Vorschläge für eine pragmatische und interessengerechte Auflösung möglicher Rechtsanwendungskonflikte zwischen Kommission und nationalen Gerichten zu machen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Kommission und nationale Gerichte im Beihilfeverfahren – Allgemeine Grundlagen
    • 1. Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Kommission und nationalen Gerichten im Rahmen der Anwendung und Durchsetzung des europäischen Beihilfenrechts
    • 2. Vorrang des Unionsrechts und Bindungswirkung von Beihilfebeschlüssen der Kommision
      (Art. 288 Abs. 4 AEUV)
    • 3. Das Effektivitätsgebot und der Grundsatz loyaler Zusammenarbeit im Beihilfeverfahren
      (Art. 4 Abs. 3 EUV)
      • 3.1 Sicherstellung der praktischen Wirksamkeit des Art. 108 Abs. 3 AEUV
      • 3.2 Pflicht zur Zusammenarbeit von Kommission und nationalen Gerichten im Beihilfeverfahren aufgrund des Loyalitätsgrundsatzes
  • III. Das Lufthansa/Flughafen Frankfurt-Hahn-Urteil des Gerichtshofs
    • 1. Sachverhalt
    • 2. Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi
    • 3. Vorabentscheidung des Gerichtshofs
  • IV. Kritik und offene Fragen
    • 1. Inhalt und Bindungswirkungen eines Eröffnungsbeschlusses im Lichte von Art. 108 Abs. 3 AEUV?
    • 2. Hinreichende Berücksichtigung des Grundrechts auf gute Verwaltung?
  • V. Lösung von Rechtsanwendungskonflikten im Rahmen der loyalen Zusammenarbeit gem. Art. 4
    Abs. 3 EUV
    • 1. Maßstäbe für die Beurteilung von Durchsetzungsmaßnahmen durch das nationale Gericht
    • 2. Lösung bestimmter Fallkonstellationen
      • 2.1 Unterschiedliche Beihilfe-Beurteilung bei gleicher Informationslage
      • 2.2 Dem nationalen Gericht liegen neue Informationen vor, die der Kommission bei der Verfahrenseröffnung nicht vorlagen
      • ZWeR 2014, 61
      • 2.3 Dem nationalen Gericht liegen weniger Informationen als der Kommission bei Verfahrenseröffnung vor
      • 2.4 Weder dem nationalen Gericht noch der Kommission liegen vollständige Informationen vor
    • 3. Auswirkungen auf eine etwaige Rückstellungspflicht
  • VI. Ausblick
*
*)
Dr. iur., Partner der Sozietät WilmerHale in Frankfurt/M., Honorarprofessor an der Universität Passau und Direktor des Centrums für Europarecht an der Universität Passau. Der Autor dankt seinen Kollegen Prof. Dr. Dr. Claus-Dieter Ehlermann, Dr. Jan Heithecker, Dr. Peter Gey, LL.M. (Chicago), Tobias Henn und Christian Schwedler für die Unterstützung bei der Vorbereitung dieses Beitrags.

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