ZWeR 2013, 91

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2013 AufsätzeArtur Robert Fabisch*

Managerhaftung für Kartellrechtsverstöße

In den vergangenen Jahren verhängten deutsche und europäische Kartellbehörden Bußgelder in Milliardenhöhe. Diese richteten sich vornehmlich gegen Unternehmen, darunter auch namhafte deutsche Aktiengesellschaften. Die Frage, ob für die Vermögenseinbuße Mitglieder der Verwaltungsorgane zumindest teilweise zur finanziellen Rechenschaft herangezogen werden oder hierfür ausschließlich das Unternehmen einstehen sollte, wofür es durchaus überzeugende Argumente geben mag, liegt folglich nicht fern. Für die erlittene finanzielle Beeinträchtigung können nur jene haften, die Verantwortung tragen. Das sind zum einen die Mitglieder des Vorstandes, denen in erster Linie der Vorwurf unrechtmäßigen Verhaltens zu machen sein wird, zum anderen die Mitglieder des Aufsichtsrats, sofern sie ihrer Überwachungsaufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt nachgekommen sind. Interessanterweise gibt es in Deutschland bis dato keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen zur Eigenhaftung der Gremienmitglieder. Mit der im Dezember vergangenen Jahres eingereichten Schadensersatzklage ThyssenKrupps gegen einen Ex-Manager über 103 Mio. € sollte sich dies ändern.
Der Beitrag untersucht und konkretisiert die kartellrechtlichen Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats und ermittelt, ob deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch begründen kann. Die präzise Bestimmung der Verantwortung der Organmitglieder für Schädigung der Aktiengesellschaft erlaubt es zudem, die rechtlichen Grenzen der Organkompetenzen genauer abzustecken. Diese bilden den Kernbestandteil des eminent wichtigen Bereichs der guten Corporate Governance. Es entspricht darüber hinaus allgemeinen rechtspolitischen Bestrebungen, Verantwortungen zu konkretisieren, um so Missstände in der Unternehmensführung aufzudecken und ihnen durch legislative Änderungen zu begegnen. In diese Richtung strebt spätestens seit der ARAG Entscheidung auch die Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden gewichtige Gründe des Gesellschaftswohls, die nach dieser Entscheidung ein Absehen von der Haftung ermöglichen sollen, ein wichtiges Themenfeld sein. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die rechtlichen Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs, Möglichkeiten eines Haftungsausschlusses, die Vorteilsausgleichung als ein Weg der Verrechnung der durch das schädigende Verhalten erlangten Vorteile mit dem geltend gemachten Schaden sowie Mechanismen, mithilfe derer der Regress für das in der Regel exorbitant hohe Kartellbußgeld auf ein realistisches Maß beschränkt werden kann. Abschließend wird die Rechtslage im Haftungsfall von GmbH-Geschäftsführern und kartellierenden Arbeitnehmern skizziert.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Rechtliche Voraussetzungen für Regressansprüche gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
    • 1. Voraussetzungen gem. § 93 Abs. 2 Satz 1 und § 116 Satz 1 AktG
    • 2. Kartellrechtlicher Pflichtenrahmen des Vorstands
    • 3. Kartellrechtlicher Pflichtenrahmen des Aufsichtsrats
  • III. Ausschluss der Haftung
    • 1. Schadensersatzanspruch trotz rechtmäßiger Rechtslage
    • 2. Nützliche Rechtsverletzung, keine Pflichtverletzung?
    • 3. Regressausschluss wegen Verfehlung des Sanktionszweckes
      • 3.1 Lehre vom Sanktionszweck
      • 3.2 Schutzbereich des § 93 Abs. 2 AktG
    • 4. Regressausschluss gegen natürliche Personen
    • 5. Höchstpersönlichkeit der Strafe als Ausschlussgrund
  • ZWeR 2013, 92
  • IV. Umfang des Schadensersatzes
    • 1. Vorteilsausgleich
      • 1.1 Vorteilsausgleichung bei Legalitätspflichtverletzung
      • 1.2 Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung
      • 1.3 Schaden als Ausgangslage
      • 1.4 Durchführung der Vorteilsausgleichung
    • 2. Begrenzung des Regresses auf eine angemessene Höhe
      • 2.1 Dogmatischer Ansatz und Obergrenze
      • 2.2 Regress neben persönlicher Ahndung
  • V. Freistellung von der Haftung und Versicherbarkeit
    • 1. Positive Auswirkungen der Haftungsfreistellung
    • 2. Verzicht(sverbot) nach § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG
    • 3. Nichtgeltendmachung von Schadensersatzansprüchen
    • 4. D&O Versicherung als Abhilfe
  • VI. Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf GmbH- und Arbeitnehmer-Geschäftsführerhaftung
    • 1. Haftung der GmbH-Geschäftsführer
    • 2. Haftung der Arbeitnehmer
  • VII. Die wesentlichen Thesen
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Auckland), LL.M. (Krakau), Frankfurt/M. Der Autor hat den Beitrag während seiner Mitarbeit am Lehrstuhl für Globales Wirtschaftsrecht, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Bürgerliches Recht der Universität Würzburg (Prof. Dr. Bien) verfasst. Die Ausführungen spiegeln alleine die persönliche Auffassung des Verfassers wieder.

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