ZWeR 2013, 38

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2013 AufsätzeGeorg-Klaus de Bronett*

Ein Vergleich zwischen Kartellgeldbußen gegen Unternehmen
und „Pauschalbeträgen“ gegen Mitgliedstaaten wegen Verstoß
gegen EU-Recht

Ein Beitrag zur Reform des EU-Kartellrechts

Die öffentlich-rechtlichen Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 ff. AEUV weisen wesentliche Elemente von Strafverfahren auf: Die Kommission klagt den betreffenden Mitgliedstaat vor dem EuGH an und stellt einen Sanktionsantrag; der einer Zuwiderhandlung beschuldigte Mitgliedstaat verteidigt sich vor dem EuGH gegen die Beschuldigung und nimmt zum Sanktionsantrag Stellung. Die strafrechtlichen Kartellverfahren der Kommission und der Rechtsschutz gegen kartellrechtliche Geldbußenbeschlüsse der Kommission sind verwaltungsrechtlich strukturiert: Die Kommission kumuliert die Funktionen von Ankläger und Richter; in den verwaltungsrechtlichen Verfahren vor dem EuG und dem EuGH müssen die Unternehmen beweisen, dass die Kommission rechtswidrig gehandelt bzw. die Geldbuße unangemessen ist. Der Autor schlägt vor, die Struktur der EU-Kartellverfahren an die der Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 ff. AEUV anzugleichen, um die berechtigten Zweifel an der Grundrechtsmäßigkeit der aktuellen EU-Kartellverfahren auszuräumen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sanktionen gegen Mitgliedstaaten und gegen Unternehmen wegen Verstoß gegen EU-Recht
    • 1. Sanktionen gegen Mitgliedstaaten
      • 1.1 Der rechtliche Rahmen
      • 1.2 Die Berechnungsmethode
      • 1.3 Die Praxis
    • 2. Sanktionen gegen Unternehmen
      • 2.1 Der rechtliche Rahmen 2.2 Die Berechnungsmethode
      • 2.3 Die Praxis
    • 3. Vergleich zwischen Sanktionsverfahren gegen Mitgliedstaaten und gegen Unternehmen wegen Verstoß gegen EU-Recht
    • 4. Bewertung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Sanktionsverfahren gegen Mitgliedstaaten und gegen Unternehmen wegen Verstoß gegen EU-Recht
      • 4.1 Urteil des EuG vom 30. 3. 2000 – Rs T-513/93 – CNSD (Consiglio Nazionale degli Spedizionieri Doganali)/Kommission
      • 4.2 Urteil des EuGH vom 18. 6. 1998 – Rs C-35/96 – Kommission/Italienische Republik
    • 5. Schlussfolgerungen für eine Reform des EU-Kartellrechts
    • 6. Die sekundärrechtlichen Möglichkeiten für eine Annäherung des EU-Kartellverfahrensrechts an die Verfahrensregeln des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Mitgliedstaaten
  • III. Ausblick
*
*)
Dr. iur., Referatsleiter a. D., GD Wettbewerb der EU-Kommission

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