ZWeR 2012, 70
Das ORWI-Urteil des Bundesgerichtshofs im Lichte des Unionsrechts
In seinem ORWI-Urteil befasst sich der BGH erstmals mit dem Problem der Schadensabwälzung im Kartelldeliktsrecht. Das Urteil hat Ansprüche gemäß Art. 101 AEUV in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB zum Gegenstand, so dass Unionsrecht anzuwenden war. Es dürfte in und außerhalb der EU den differenziertesten Versuch der Judikative darstellen, das Phänomen der Schadensweiterwälzung über die Marktstufen hinweg deliktsrechtlich zu fassen. Der Beitrag untersucht, welche unionsrechtlichen Vorgaben der BGH dabei zu beachten hatte, wie er diese rezipiert und welche Auswirkungen diese Rezeption auf die künftige praktische Bedeutung des Einwands der Schadensabwälzung haben wird.
Inhaltsverzeichnis
- I. Hintergrund
- II. Das ORWI-Urteil des Bundesgerichtshofs
- III. Unionsrechtliche Vorgaben für die Lösung des Problems der Schadensabwälzung
- 1. Rechtsgrundlage und Kohärenzgebot
- 2. Anspruchsberechtigung
- 3. Kausalität (nach Danfoss)
- 4. Schadensumfang
- 5. Schadensabwälzung und Beweislast
- IV. Rezeption des Unionsrechts durch den Bundesgerichtshof
- 1. Anspruchsberechtigung
- 2. Schadensabwälzung und Beweislast: Erfordernis der Schadensfreiheit
- 2.1 Unionsrechtlicher Ursprung?
- 2.2 Das Schadensfreiheitserfordernis vor dem Hintergrund des deutschen Schadensersatzrechts
- 2.3 Künftige praktische Bedeutung des Einwands der Schadensabwälzung
- 3. Sekundäre Darlegungslast
- 4. Kausalität und Schadensnachweis durch Folgeabnehmer
- *
- *)Dr., iur., LL.M. (Yale), Europäische Kommission, Juristischer Dienst, Brüssel. Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung des Verfassers wieder und vermag die Kommission nicht zu binden. Der Verfasser dankt Cathrin Bauer-Bulst und Christian Vollrath für kritische Anmerkungen.
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