ZWeR 2012, 48

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2012 AufsätzeRupprecht Podszun*

Paradigmenwechsel in der kartellbehördlichen Befugnisausübung: Grundlagen, Gefahren, Grenzen

Seit der Einführung der VO 1/2003 und der 7. GWB-Novelle haben die Kartellbehörden ein erweitertes Befugnisinstrumentarium zur Verfügung. In diesem Beitrag wird eine erste Bilanz der praktischen Nutzung dieser Befugnisse gezogen. Der tiefgreifende Wandel der behördlichen Kartellrechtsdurchsetzung führte zur gewünschten Modernisierung und einer Annäherung an ökonomische und neuere verwaltungswissenschaftliche Ideen. Allerdings laufen die Behörden Gefahr, wichtige Strukturprinzipien der Kartellrechtsdurchsetzung zu verletzen. Einzelne Entscheidungen kratzen bereits an den Grenzen des rechtlich Zulässigen, die gerichtliche Kontrolle des behördlichen Vorgehens wird stark eingeschränkt. Der Beitrag ist daher auch ein Plädoyer für behördliche und gesetzgeberische Reformen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einführung
  • II. Wandel der Kartellrechtsdurchsetzung
    • 1. Von der hoheitlichen Rechtsanwendung …
    • 2. … zur effektiven Verwaltung
      • 2.1 Neues Verwaltungsverständnis
      • 2.2 More economic approach
    • 3. Paradigmenwechsel
  • III. Praktische Beispiele
    • 1. Beispiel Puttgarden
    • 2. Positive Tenorierung
    • 3. Verpflichtungszusagen
    • 4. Sektoruntersuchungen und informelles Vorgehen
    • 5. Öffentlichkeitsarbeit
  • IV. Würdigung
    • 1. Rechtsstaatlichkeitsgebot
      • 1.1 Inhalt des Rechtsstaatlichkeitsgebots
      • 1.2 Fehlentwicklungen
    • 2. Zivilrechtsnexus
      • 2.1 Bedeutung des Zivilrechtsnexus
      • 2.2 Fehlentwicklungen
    • 3. Gewaltenteilungsprinzip
      • 3.1 Gewaltenteilung kartellrechtlicher Institutionen
      • 3.2 Fehlentwicklungen
  • V. Reformbedarf
    • 1. Praktischer Reformbedarf
    • 2. Gesetzgeberischer Reformbedarf
    • 3. Fazit
*
*)
Dr. iur., Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, München. Er dankt Steffen Morawietz für wichtige Vorarbeiten sowie Korbinian Reiter und Dr. Robert Schulz für wesentliche Anregungen.

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