ZWeR 2012, 3
Kartellgeldbußen als Instrument der Wirtschaftsaufsicht
Das deutsche Kartellbußgeldrecht bedarf einer grundlegenden Reform: Die Anbindung an das allgemeine Ordnungswidrigkeitenrecht erweist sich zunehmend als unzureichend für eine effektive Sanktionierung von Kartellverstößen. Der Beitrag zeigt auf, welche Anforderungen zu erfüllen sind, damit das deutsche Recht seine unionsrechtliche Sanktionsaufgabe erfüllt, und dass diese Anforderungen mit europäischen und deutschen rechtsstaatlichen Prämissen in Einklang zu bringen sind. Zugleich erfüllt der Beitrag die Funktion eines Schlussworts auf die Erwiderung Bechtolds und Boschs, ZWeR 2011, 160, auf Ackermann, ZWeR 2010, 329.
Inhaltsübersicht
- I. Zum Anliegen dieses Beitrags
- II. Rechtliche Prämissen
- 1. Unionsrechtliche Grundsätze der Effektivität und der kohärenten Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln
- 2. Rechtsstaatliche Anforderungen
- 2.1 Unionsgrundrechte
- 2.1.1 Nationale Verhängung von Geldbußen für Verstöße gegen Art. 101 f. AEUV als Durchführung von Unionsrecht
- 2.1.2 Sperrwirkung des Unionsrechts?
- 2.2 Grundgesetz
- 2.3 Europäische Menschenrechtskonvention
- III. Die Bemessung von Kartellgeldbußen
- 1. Anforderungen an ein effektives Kartellbußgeldrecht
- 1.1 Die Präventionsfunktion als unionsrechtliche Festlegung
- 1.2 Vermeidung systematischer Fehlanreize
- 2. Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prämissen
- 2.1 Bestimmtheit
- 2.2 Verhältnismäßigkeit und Willkürverbot
- IV. Die Bestimmung des Bußgeldpflichtigen
- 1. Anforderungen an ein effektives Kartellbußgeldrecht
- 1.1 Die Steuerung von Unternehmen als unionsrechtliche Festlegung
- 1.2 Vermeidung von Sanktionslücken
- 2. Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prämissen
- 2.1 Schuldgrundsatz
- 2.2 Unschuldsvermutung
- V. Ausblick
- *
- *)Prof. Dr. iur., LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München
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