ZWeR 2012, 20
Zur neueren Bußgeldpraxis bei Kartellverstößen
Der Beitrag behandelt kritisch die europäische und deutsche Bußgeldpraxis der letzten Jahre in Zusammenhang mit der Kommissionspolitik in „Inability to pay“-Fällen sowie den Kronzeugenregelungen auf beiden Ebenen. Im Vordergrund stehen dabei die Perspektiven betroffener Dritter und der Allgemeinheit.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Sanktionsbedingte Zahlungsunfähigkeit („Inability to pay“)
- 1. Zur Praxis
- 2. Anmerkungen
- 2.1 Praxis und die Funktionen der Geldbuße
- 2.2 Praxis und das Gebot der Gleichbehandlung – die Begünstigung ineffizienter Unternehmen
- 2.3 Die Rechtfertigung der Praxis mit dem Übermaßverbot
- 2.4 Die Rechtfertigung der Praxis mit dem öffentlichen Interesse
- 2.4.1 Antragserfordernis
- 2.4.2 Subjektive Voraussetzungen
- 2.4.3 Täterschutz zulasten Dritter und der Öffentlichkeit
- 2.4.4 Aufwendiges Verfahren
- 2.4.5 Verfügbarkeit von Alternativen
- III. Kronzeugenregelungen
- 1. Zur Praxis
- 1.1 Zur Entwicklung allgemein
- 1.2 Schutz von Informationen Kooperierender
- 2. Anmerkungen
- 2.1 Grundsätzliche Vorbehalte
- 2.1.1 Prävention
- 2.1.2 Repression
- 2.1.3 Abschöpfung
- 2.2 Unzulässiger Verzicht auf Ermessenausübung
- 2.3 Benachteiligung von Wettbewerbern
- 2.4 Schutz von Informationen der Täter vor den Opfern
- 2.5 Beeinträchtigung von Allgemeininteressen
- IV. Einverständliche Verfahrensbeendigung (Settlements)
- 1. Zur Praxis
- 2. Anmerkungen
- 2.1 Grundsätzliche Vorbehalte
- 2.2 Benachteiligung von Mittätern
- 2.3 Täterschutz statt Opferschutz
- 2.4 Beeinträchtigung von Allgemeininteressen
- V. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Vizepräsident des BKartA a. D., Berlin
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