ZWeR 2011, 48

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2011 AufsätzeFlorian C. Haus / Tim Schaper*

Das AMNOG – neues Gesundheitskartellrecht

Voraussetzungen und Anwendungsprobleme der entsprechenden Geltung des GWB für die gesetzlichen Krankenkassen

Der Gesundheitssektor hat für alle Beteiligten eine enorme politische und wirtschaftliche Bedeutung. Seine gegenwärtige Gestalt entsteht im Zusammenwirken von Arzneimittelherstellern, Ärzten, Krankenhäusern, Apothekern u. a. als Leistungserbringer, gesetzlichen Krankenversicherern als Leistungsabnehmern, Patienten/Versicherten sowie dem Staat, dessen Ordnungsrahmen den Versicherungsschutz gewährleistet und gestaltet. In der Vergangenheit sind wettbewerbliche Prinzipien in diesem komplexen Zusammenspiel der einzelnen Marktteilnehmer vielfach als Fremdkörper betrachtet und im Namen gemein- und individualnütziger Versorgungssicherheit zurückgedrängt worden. Die hohe Regulierungsdichte des Gesundheitssektors unterscheidet sich daher fundamental von anderen Industrien, in denen sich ein freies Spiel der Wettbewerbskräfte entfalten kann.
Eine der zentralen Herausforderungen an den Ordnungsrahmen für den Gesundheitssektor ist seit vielen Jahren die Begrenzung steigender Kosten, verursacht insbesondere durch steigende Arzneimittelausgaben.1 Das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) stellt einen weiteren Vorstoß des Gesetzgebers dar, diesem Ziel näher zu kommen.2 Neben verschiedenen, im AMNOG vorgesehenen Kostensenkungsmaßnahmen3 steht jedenfalls aus ordnungspolitischer Warte in dessen Mittelpunkt die angestrebte Stärkung kompetitiver Strukturen. Der Gesetzgeber, getragen von einer schwarz-gelben Regierungsmehrheit im Deutschen Bundestag, hat sich in Abkehr von der bisherigen nationalen und europäischen Rechtslage für eine weitgehende „entsprechende“ Anwendung der wesentlichen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen des GWB entschieden. Der Erörterung dieser kartellrechtsrelevanten Änderungen, insbesondere ihrer gemeinschaftsrechtlichen Prämissen und nationalrechtlichen Auswirkungen widmet sich der vorliegende Beitrag.
*
*)
Dr. Florian C. Haus und Dr. Tim Schaper sind Rechtsanwälte bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Köln/Düsseldorf. Der Beitrag gibt die persönliche Auffassung der Autoren wieder.
1
1)
Die GKV-Ausgaben für Arzneimittel seien im Zeitraum 2004 bis 2008 um rund 23 % (etwa 5 Mrd. €) gestiegen, obwohl im gleichen Zeitraum bei praktisch unveränderten Preisen die Zahl der verordneten Arzneimittel nur um knapp 7 % gestiegen sei, Quelle: Forum für Gesundheitspolitik, 1 – 2/10, S. 5.
2
2)
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung v. 22. 12. 2010, BGBl I 2010, 2262.
3
3)
Z. B. Regelungen für die Preisgestaltung bei Markteinführung neuer Arzneimittel, s. § 130a SGB V n. F.

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