Mit dem Beitrag wird angestrebt, die Diskussion über eine sachgerechte Integration ökonomischer Argumente und Analysen in die Kartellrechtspraxis („Ökonomisierung“) fortzuentwickeln. Ausgangspunkt ist dabei die These, dass der wettbewerbspolitisch überfrachtete Begriff des more economic apporach hierfür keine geeignete Basis bildet. Mit dem Begriff der forensischen Ökonomie wird eine Alternative präsentiert. Auf der Grundlage einer Unterscheidung von zwei Ebenen forensischer Ökonomie, der theoretisch-konzeptionellen und der empirischen Ebene, werden die wesentlichen Ziele, Aufgaben und Herausforderungen beschrieben und anhand von Beispielen aus der Praxis veranschaulicht. Die Diskussion sachgerechter Standards forensischer Ökonomie und der Fragen und Probleme ihrer praktischen Umsetzung werden als Themenfelder identifiziert, auf die in Zukunft vermehrt das Augenmerk gerichtet werden sollte. Im Mittelpunkt der Diskussion sollte die Unterscheidung zwischen guter und schlechter ökonomischer Analyse stehen. Die Ökonomie hat in diesem Zusammenhang sicherlich eine Bringschuld. Eine sachgerechte Integration von zwei unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn beide Seiten ihren Beitrag leisten. Für die juristische Seite wird eine gewisse Bringschuld darin gesehen, ein zunehmend verfeinertes Verständnis für die wesentlichen Bausteine und Methoden der theoretischen und empirischen Industrie- und Wettbewerbsökonomie zu entwickeln. Ferner sollte sie vor dem Hintergrund der gegebenen rechtlich-institutionellen Rahmenbedingungen Lösungswege diskutieren und aufzeigen, wie das Spezialwissen der Ökonomie als einer der für das Kartellrecht relevanten Fachdisziplinen am effektivsten in den Prozess der Rechtsfindung eingebracht werden kann. In diesem Zusammenhang könnte die Rolle ökonomischer Gutachter auch in Gerichtsverfahren ein wichtiges Themenfeld sein.