ZWeR 2010, 15
Kartellprivatrecht – Zivilrechtswissenschaft und Kartellrechtswissenschaft: Herrin und Magd? Magd und Herrin?
Der Beitrag behandelt auf der Basis von zehn Thesen das wechselvolle und rechtspolitisch beunruhigende Zusammenspiel von Kartellrecht und Zivilrecht und zieht unkonventionelle Konsequenzen.
Inhaltsübersicht
- I. Vorspann
- 1. Zum Anlass dieses Beitrags
- 2. Der rechtswissenschaftliche Anspruch
- II. Systemzusammenhänge
- 1. Ein Nehmen und Geben (Leitsätze Nr. 1 und 2)
- 2. Koexistenz beider Rechtsgebiete (Leitsatz Nr. 3)
- 3. Wehrloses Zivilrecht (Leitsatz Nr. 4)?
- III. Ein lernendes System
- 1. Von den „Leiden des Privatrechts“ zu „Leiden des Kartellrechts“ (Leitsatz Nr. 5)
- 2. „Privatisierung“ des Kartellverfahrensrechts (Leitsatz Nr. 6)
- IV. Aufgaben und Grenzen des Drittschutzes durch Kartell-Deliktsrecht
- 1. Ist etwas dran an der Schutzgegenstandsdiskussion (Leitsatz Nr. 7)?
- 2. Wie groß sind die Defizite (Leitsatz Nr. 8)?
- 3. Sinnwandel des Deliktsrechts (Leitsatz Nr. 9)?
- 4. Zur Arbeitsteilung im Kartellverfahrensrecht (Leitsatz Nr. 10)
- *
- *)Dr. Dres. h. c., Universitätsprofessor, Präsident der Bucerius Law School in Hamburg
- Druckfassung des Vortrags, den der Verfasser am 24. Juli 2009 beim Tübinger Symposion aus Anlass der Emeritierung von Wernhard Möschel gehalten hat. Der Vortrag war an ein nicht ausschließlich aus Kartellrechtlern und Wirtschaftswissenschaftlern bestehendes Auditorium gerichtet. Die Belege sind exemplarischer Art und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
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