ZWeR 2009, 3

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2009 AufsätzeHans Achenbach*

Die Kappungsgrenze und die Folgen – Zweifelsfragen des § 81 Abs. 4 GWB

Die 7. GWB-Novelle hat in § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB eine Begrenzung der Geldbuße gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen auf 10 % des Gesamtumsatzes eingeführt, die Preismissbrauchsnovelle vom Dezember 2007 hat diese Regelung modifiziert und Ergänzungen angefügt. Damit ist der Charakter der deutschen 10 %-Regel als Kappungsgrenze i. S. d. Rechtsprechung des EuGH zu Art. 23 Abs. 2 VO 1/2003 bekräftigt worden. Der Beitrag geht der Frage nach, ob § 81 Abs. 4 GWB bei Festsetzung der Kartellgeldbuße den Zugriff auf den Umsatz verbundener Unternehmen erlaubt. Abgelehnt wird eine Einbeziehung der Aufsichtspflichtverletzung gem. § 130 OWiG in den Anwendungsbereich der erhöhten Unternehmensgeldbuße gem. § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB. Schließlich erfährt die Problematik einer Verfassungswidrigkeit der Norm eine eingehende Analyse.

Inhaltsübersicht

  • I. Der Charakter der 10 %-Grenze in § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB
    • 1. Der Wandel der Gesetzesfassung
    • 2. Meinungsstand zum Charakter der Regelung
    • 3. § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB als Kappungsgrenze
    • 4. Fazit
  • II.  Berücksichtigung der Umsätze miteinander verbundener Unternehmen bei Ausfüllung der Kappungsgrenze und der Festsetzung der eigentlichen Verbandsgeldbuße?
    • 1. Abweichungen der Gesetzesfassungen von 2005 und 2007
    • 2. Meinungsstand
    • 3. Argumentation der Befürworter einer konzernbezogenen Auslegung der Kappungsgrenze
    • 4. Anwendungsfragen des Konzepts der wirtschaftlichen Einheit
    • 5.  Einbettung des § 81 Abs. 4 Satz 2 bzw. Satz 2 und 3 GWB in das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht
    • 6.  Beschränkung der 10 %-Regel auf die Verhältnisse des eigentlichen Sanktionsadressaten nach der Fassung 2005 des § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB
    • 7.  Die Diskrepanz zwischen der Festsetzung der Verbandsgeldbuße und der Kappungsgrenze nach der Neufassung von 2007
    • 8. Fazit
  • III.  Geltung der über 1 Mio. € hinausgehenden Geldbußandrohung für die Aufsichtspflichtverletzung i. S. v. § 130 OWiG?
    • 1. Meinungsstand
    • 2. Unanwendbarkeit von § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB im Rahmen von § 130 Abs. 3 OWiG
    • 3. Unmittelbare Anwendung von § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB
    • 4. Anwendung von § 30 Abs. 2 OWiG
    • 5. Fazit
  • IV. Verfassungswidrigkeit von § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB?
    • 1. Meinungsstand
    • 2.  Fehlende Orientierungsfunktion eines Geldbußrahmens als wesentlicher Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG)
    • 3. Weitere betroffene Verfassungsgrundsätze
    • 4. Argumente der Gegner einer Verfassungswidrgkeit
    • 5. Fazit
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor, Osnabrück

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