ZWeR 2009, 25

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2009 AufsätzeHauke Brettel / Stefan Thomas*

Unternehmensbußgeld, Bestimmtheitsgrundsatz und Schuldprinzip im novellierten deutschen Kartellrecht

Die Ermächtigung zur Verhängung von Kartellbußgeldern wurde durch die 7. GWB-Novelle von 2005 und das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels vom 18. Dezember 2007 stark verändert. Der Sanktionsrahmen für Bußgelder gegen juristische Personen i. S. d. § 30 OWiG wegen schwerwiegender Kartellrechtsverstöße sieht nunmehr eine Höhe von bis zu 10 % des Gesamtumsatzes des Unternehmens vor. Hinsichtlich des 10 %-Rahmens hat sich der Gesetzgeber an der EG-rechtlichen Parallelvorschrift des Art. 23 VO 1/2003 orientiert. Dies führt zu der Grundfrage, ob eine solche Regelung in die Systematik des deutschen Bußgeldrechts passt und mit deutschem Verfassungsrecht, insbesondere dem Bestimmtheitsgrundsatz und Schuldprinzip, vereinbar ist. Eine neue Wendung hat die Problematik durch das Evonik-Degussa-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 22. Mai 2008 erhalten. Darin hat der Gerichtshof die europäische Regelung für hinreichend bestimmt erklärt. Welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von § 81 Abs. 4 GWB hat, wird im Folgenden ebenfalls zu untersuchen sein.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das Problem
  • III. Der Umsatz als Bezugsgröße der Bußgeldfestsetzung
    • 1. Der EG-kartellrechtliche Befund
    • 2. Die Frage der Präklusionswirkung der EG-Rechtsprechung
    • 3. Der Bestimmtheitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 GG
    • 4. Die Belastungsgleichheit als Gegenspieler des Bestimmtheitsgrundsatzes
    • 5. Die Bestimmtheitsdefizite im Zusammenhang mit dem Bußgeldrahmen
      • 5.1 Die Abgrenzung von Bußgeldrahmen und Kappungsgrenze
      • 5.2 Die Notwendigkeit eines Bußgeldrahmens
      • 5.3 Die Begrenzungsfunktionen individualisierter Bußgeldrahmen
      • 5.4 Der fehlende Anlassbezug beim Bußgeldrahmen des § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB
      • 5.5 Die Herstellung eines Anlassbezugs durch gesetzliche Bemessungskriterien
    • 6. Die Bestimmtheitsdefizite im Zusammenhang mit der Bußgeldbemessung
      • 6.1 Die gesetzlichen Bemessungskriterien als Bindung der Exekutive und der Judikative
      • 6.2 Die Anforderungen an die gesetzlichen Bemessungskriterien
      • 6.3 Die „Umrechnung“ von Unrechtsschwere in Umsatzanteile
    • ZWeR 2009, 26
    • 7. Das Fehlen verbindlich vorgegebener Unrechtsabstufungen
      • 7.1 Der Befund
      • 7.2 Die Möglichkeit verbindlich vorgegebener Unrechtsabstufungen
      • 7.3 Die Notwendigkeit verbindlich vorgegebener Unrechtsabstufungen
        • 7.3.1 Der Ausgangspunkt
        • 7.3.2 Die Vereinbarkeit von Unrechtsabstufungen und Belastungsgleichheit
        • 7.3.3 Die Berufung auf Belastungsgleichheit bei § 81 Abs. 4 Satz 2 GWB
        • 7.3.4 Der Regelungsbedarf durch die Weite des Bußgeldrahmens
    • 8. Die Kompensation der Bestimmtheitsdefizite durch Rechtsprechung und Verwaltung
    • 9. Die Verfassungswidrigkeit des § 81 Abs. 4 GWB durch den Umsatzbezug
    • 10. Die bestehende gesetzgeberische Konkretisierungsaufgabe
  • IV. Der Umsatz der „wirtschaftlichen Einheit“ als Bezugsgröße der Bußgeldfestsetzung
    • 1. Der Regelungsgehalt
      • 1.1 Das Problem
      • 1.2 Der historisch-genetische Hintergrund
      • 1.3 Die Auslegung des § 81 Abs. 4 Satz 3 GWB unter Berücksichtigung des Art. 23 VO 1/2003
    • 2. Die Systembrüche im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht
      • 2.1 Die Möglichkeiten einer Konzernhaftung nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Einheit
      • 2.2 Die Bedeutung des § 36 Abs. 2 GWB
      • 2.3 Die Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG im Konzern
      • 2.4 Die Folgerungen für die Systemgerechtigkeit des § 81 Abs. 4 Satz 3 GWB
    • 3.  Die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die Bezugnahme auf die wirtschaftliche Einheit bei der Umsatzberechnung
      • 3.1 Der Bestimmtheitsgrundsatz
      • 3.2 Der Schuldgrundsatz
      • 3.3  Die Notwendigkeit einer rechtssystematischen und verfassungskonformen Auslegung des § 81 Abs. 4 Satz 3 GWB
  • V. Schluss
*
*)
Dr. iur., Dr. med./Dr. iur., Assistenten an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

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