ZWeR 2008, 58

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2008 AufsätzeEdgar Panizza*

Ausgewählte Probleme der Bonusregelung des Bundeskartellamts
vom 7. März 2006

Seit nahezu zwei Jahren ist die vom Bundeskartellamt am 15. März 2006 veröffentlichte „Bekanntmachung Nr. 9/2006 über den Erlass und die Reduktion von Geldbußen in Kartellsachen – Bonusregelung – vom 7. März 2006“ in Kraft. Mit der Neufassung der zuvor geltenden Bonusregelung versprach sich das Bundeskartellamt ein noch effektiveres Instrument zur Bekämpfung verbotener Absprachen zwischen Wettbewerbern über Preise, Absatzquoten und Marktaufteilungen. Für die an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligten Unternehmen und die für sie handelnden natürlichen Personen gewinnt die Möglichkeit des Erlasses oder der Ermäßigung eines zu erwartenden Bußgeldes wirtschaftlich zunehmend an Bedeutung. Die häufig unter einem erheblichen Zeitdruck zu treffende Entscheidung über die Aufnahme einer Kooperation mit dem Bundeskartellamt macht für die betroffenen juristischen und natürlichen Personen allerdings regelmäßig eine umfassende Abwägung verschiedenster Gesichtspunkte erforderlich. Diese reichen von der Sichtung und Bewertung der vorhandenen Beweismittel für bestimmte Kartellverstöße bis hin zu den möglichen Folgen einer Kooperation bei einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme auf Schadensersatz. Der vorliegende Beitrag erhebt weder den Anspruch, eine umfassende Darstellung des Regelungsinhaltes der neuen Bonusregelung zu geben, noch vermag er sämtliche Auswirkungen einer Kooperation mit dem Bundeskartellamt aufzuzeigen. Vielmehr werden ausgewählte Problemfelder aus der anwaltlichen Beratung der an mutmaßlichen Kartellabsprachen beteiligten Unternehmen und natürlichen Personen behandelt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. Anlass für die Bekanntmachung einer neuen Bonusregelung
    • 2. Entwicklungen auf internationaler Ebene
    • 3. Wesentliche Neuerungen gegenüber der alten Bonusregelung
    • 4. Darstellung im Folgenden
  • II. Anwendungsbereich der neuen Bonusregelung
  • III. Umsetzung des Prioritätsgrundsatzes
    • 1. Anforderungen an einen Kooperationsbeitrag im Sinne von Ziff. 3 der neuen Bonusregelung
    • 2. Anforderungen an einen Kooperationsbeitrag im Sinne von Ziff. 4 der neuen Bonusregelung
    • 3. Anforderungen an einen Kooperationsbeitrag im Sinne von Ziff. 5 der neuen Bonusregelung
    • 4. Exklusivitätsverhältnis der Ziff. 3 und 4 der neuen Bonusregelung
    • 5. „Wettlauf der Kartellanten“
  • IV. Vorhersehbarkeit der Bewertung einer Kooperation durch das Bundeskartellamt
    • 1. Zusicherung nach Ziff. 19 der neuen Bonusregelung
    • 2. Mitteilung nach Ziff. 20 der neuen Bonusregelung
  • V. Erfordernis der Anerkennung eines Gesetzesverstoßes?
    • 1. Grammatikalische Auslegung
    • 2. Teleologische Auslegung
    • 3. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
    • 4. Pflichtmäßigkeit eines entsprechenden Ermessensgebrauchs
    • 5. Berücksichtigung bei der Bußgeldbemessung
    • 6. Ergebnis
  • VI. Gewährleistung der Vertraulichkeit der Kooperation
    • 1.  Austausch von Informationen zwischen den Kartellbehörden einzelner Mitgliedstaaten und der Kommission
    • 2. Anträge auf Akteneinsicht durch Dritte
    • 3. Akteneinsicht durch beschuldigte Unternehmen
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  • VII. Zeitliche Geltung der neuen Bonusregelung
    • 1.  Vergleich mit dem Wortlaut anderer Bekanntmachungen der Kommission und
      des Bundeskartellamts
    • 2. Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG
  • VIII. Neue EG-Bonusregelung vom 8. Dezember 2006
    • 1. Anwendung auf die Anführer eines Kartells
    • 2. Rahmensätze für die Reduzierung einer möglichen Geldbuße
    • 3. Markersystem ausschließlich für Erlasskandidaten
    • 4. Vertrauliche Behandlung der von kooperierenden Unternehmen übermittelten Dokumente
  • IX. Zusammenfassung
*
*)
Der Autor ist Rechtsanwalt bei der Sozietät Glade Michel Wirtz in Düsseldorf.

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