ZWeR 2008, 58
Ausgewählte Probleme der Bonusregelung des Bundeskartellamts
vom 7. März 2006
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Anlass für die Bekanntmachung einer neuen Bonusregelung
- 2. Entwicklungen auf internationaler Ebene
- 3. Wesentliche Neuerungen gegenüber der alten Bonusregelung
- 4. Darstellung im Folgenden
- II. Anwendungsbereich der neuen Bonusregelung
- III. Umsetzung des Prioritätsgrundsatzes
- 1. Anforderungen an einen Kooperationsbeitrag im Sinne von Ziff. 3 der neuen Bonusregelung
- 2. Anforderungen an einen Kooperationsbeitrag im Sinne von Ziff. 4 der neuen Bonusregelung
- 3. Anforderungen an einen Kooperationsbeitrag im Sinne von Ziff. 5 der neuen Bonusregelung
- 4. Exklusivitätsverhältnis der Ziff. 3 und 4 der neuen Bonusregelung
- 5. „Wettlauf der Kartellanten“
- IV. Vorhersehbarkeit der Bewertung einer Kooperation durch das Bundeskartellamt
- 1. Zusicherung nach Ziff. 19 der neuen Bonusregelung
- 2. Mitteilung nach Ziff. 20 der neuen Bonusregelung
- V. Erfordernis der Anerkennung eines Gesetzesverstoßes?
- 1. Grammatikalische Auslegung
- 2. Teleologische Auslegung
- 3. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- 4. Pflichtmäßigkeit eines entsprechenden Ermessensgebrauchs
- 5. Berücksichtigung bei der Bußgeldbemessung
- 6. Ergebnis
- VI. Gewährleistung der Vertraulichkeit der Kooperation
- 1. Austausch von Informationen zwischen den Kartellbehörden einzelner Mitgliedstaaten und der Kommission
- 2. Anträge auf Akteneinsicht durch Dritte
- 3. Akteneinsicht durch beschuldigte Unternehmen
- VII. Zeitliche Geltung der neuen Bonusregelung
- 1. Vergleich mit dem Wortlaut anderer Bekanntmachungen der Kommission und
des Bundeskartellamts - 2. Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG
- VIII. Neue EG-Bonusregelung vom 8. Dezember 2006
- 1. Anwendung auf die Anführer eines Kartells
- 2. Rahmensätze für die Reduzierung einer möglichen Geldbuße
- 3. Markersystem ausschließlich für Erlasskandidaten
- 4. Vertrauliche Behandlung der von kooperierenden Unternehmen übermittelten Dokumente
- IX. Zusammenfassung
- *
- *)Der Autor ist Rechtsanwalt bei der Sozietät Glade Michel Wirtz in Düsseldorf.
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