ZWeR 2008, 41

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2008 AufsätzeThomas Loest* / Martin Bartlik**

Standards und Europäisches Wettbewerbsrecht

Vereinbarungen über Standards sind kartellrechtlich ambivalent. Sie sind von zentraler Bedeutung in vielen (insbesondere Hi-Tech-)Industrien zur Herstellung einer industrieweiten Interoperabilität und Konvergenz. Sie bergen aber auch – wie die jüngsten Verfahrenseröffnungen der Europäischen Kommission zeigen – ein nicht zu unterschätzendes Kollusions- und Missbrauchsrisiko. Eine Standardisierung kann den beteiligten Unternehmen ein erhebliches Maß an Marktmacht verleihen. Da hiermit die Infrastruktur zahlreicher Innovations-, Technologie- und Produktmärkte maßgeblich beeinflusst ist, muss das Kartellrecht trotz der Komplexität der Materie diese Herausforderungen annehmen. Dabei muss die richtige Balance zwischen dem Schutz des unverfälschtem Wettbewerbs und legitimen Unternehmensinteressen gefunden und durch sachgerechte Kriterien operationabel gemacht werden.
Dieser Aufsatz zeigt die wesentlichen kartellrechtlichen Problemfelder bei der Festlegung und Implementierung von Standards auf. Im Kern geht es darum, sowohl Gefährdungslagen horizontaler Absprachen als auch Praktiken der Marktabschottung zu begegnen. Die Autoren sehen einen zentralen Lösungsansatz in einer ex-ante (d. h. vor Annahme des Standards) Festlegung von Lizenzierungsbedingungen (insbesondere Lizenzgebühren), der sich gegenüber alternativen Kontrollmechanismen als vorzugswürdig erweist. Der geltende kartellrechtliche Rechts- und Ordnungsrahmen stellt die hierfür erforderlichen Instrumente bereit.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Definition und Erscheinungsformen
ZWeR 2008, 42
  • III. Die Vorgaben des europäischen Wettbewerbsrechts für Standards
    • 1. Das Verfahren zur Festlegung eines Standards
      • 1.1 Standardisierungsgegenstand und Gefahr der „Overstandardization“
      • 1.2 Beschränkung des Teilnehmerkreises am Verfahren der Standardfestlegung
      • 1.3 Keine Kollusion durch Austausch wettbewerbssensitiver Marktinformationen
    • 2. Implementierung des Standards
      • 2.1 Freiwilligkeit
      • 2.2 Zugang zum Standard
  • IV. Verwertung des Standards durch einen „Technologiepool“
  • V. Bewertung und Ausblick
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt und Chief Counsel EMEA, Georgia-Pacific LLP, Waterloo, Belgien
**
**)
Dr. iur., LL.M. (McGill), Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz, Frankfurt/M.

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