ZWeR 2008, 3
Gefordertes Kartellrecht – 50 Jahre GWB
Mit Rückblick auf 50 Jahre GWB wird – sicher mit Recht – von einer Erfolgsgeschichte gesprochen. Sie ist begründet in der konsequenten Anwendungspraxis des Bundeskartellamts als unabhängige Behörde, etwas eingeschränkt durch die Gesetzgebung, wie auch in der internationalen Anerkennung und damit verbundenen Wirkungen. Es kann auch ein anderer Ansatz gewählt werden. Gesetz und Institution müssen gegenüber Auffassungen von Wettbewerbspolitik und -recht bestehen, die von der ordnungspolitischen Konzeption des GWB abweichen. Das ist für einen Rechtsbereich unausweichlich, der in grundsätzlicher Weise mit Wirtschaft und Gesellschaft verbunden ist. Herausforderungen entstehen auch durch wettbewerbspolitische Entwicklungen wie Deregulierung mit folgender Regulierung oder, mit besonderem Gewicht, die Bestimmung des Verhältnisses zum europäischen Wettbewerbsrecht. In diesem Sinn ist das GWB gefordert; der Gegenstand dieses Beitrags.
Inhaltsübersicht
- I. Grundprinzipien
- II. Industrieinteressen gegen Kartellverbot
- III. Ein neues Leitbild der Wirtschaftspolitik?
- IV. Die Konsolidierungsphase
- V. Annäherung an das europäische Gemeinschaftsrecht
- VI. Dominanz europäischer Wettbewerbsregeln?
- VII. Das GWB im Wandel europäischer Wettbewerbspolitik
- VIII. Kartellrecht und Regulierung
- IX. Wettbewerbspolitische Fehltritte
- X. Herausforderungen – ein Kontinuum
- *
- *)Prof. em. Dr. iur., Dr. h. c. an der Universität Göttingen
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