ZWeR 2008, 20

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2008 AufsätzePeter Behrens*

Parallelhandelsbeschränkungen und Konsumentenwohlfahrt – Zur neueren Rechtsprechung von EuG und EuGH

Zum „eisernen“ Grundbestand des europäischen Wettbewerbsrechts gehört die Überzeugung, dass Parallelhandel (das ist der durch nationale Preisdifferenzen provozierte Arbitragehandel) nicht nur den daran beteiligten Handelsunternehmen, sondern am Ende vor allem den Abnehmern und Verbrauchern Vorteile bringt. Seit langem steht fest, dass vereinbarte oder von marktbeherrschenden Unternehmen einseitig praktizierte Beschränkungen des Exports bzw. Reexports von gelieferten Waren gegen Art. 81 Abs. 1 bzw. Art. 82 EG verstoßen. Diese Gewissheit ist in jüngster Zeit in zwei Fällen in Frage gestellt worden, die zwar speziell die Arzneimittelmärkte betrafen, die aber dennoch von grundsätzlicher Bedeutung sind, weil sie den Gesichtspunkt der Konsumentenwohlfahrt explizit zur Grundlage der wettbewerblichen Beurteilung gemacht haben. In beiden Fällen war der Firma GlaxoSmithKline von der Kommission vorgeworfen worden, den Parallelhandel durch teils vereinbarte, teils einseitig durchgesetzte Reexportbeschränkungen für bestimmte Medikamente behindert zu haben. In beiden Fällen wurde vom EuG bzw. vom Generalanwalt beim EuGH die Frage nach den Auswirkungen auf die Konsumentenwohlfahrt aufgeworfen und durchaus gegensätzlich beantwortet. Der vorliegende Beitrag stellt die Urteilsgründe bzw. Schlussanträge in den größeren Zusammenhang und analysiert sie im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Feststellung eines Wettbewerbsverstoßes durch Beschränkung des Parallelhandels.

Inhaltsübersicht

  • I. Beschränkung des Parallelhandels auf preisregulierten Märkten
  • II. Kartellrechtliche Beurteilung
    • 1. Ausgangspunkt
    • 2. Beurteilung von Preisdifferenzierungen
    • 3. Beurteilung der Verhinderung von Parallelhandel
      • 3.1 Vereinbarte Strategien (Art. 81 Abs. 1 EG)
      • 3.2 Einseitige Kontingentierungen (Art. 82 EG)
      • 3.3 Nochmals: Beurteilung von vereinbarten Strategien (Art. 81 Abs. 1 EG)
      • 3.4 Konsumentenwohlfahrt als Beurteilungsmaßstab (Kritik)
  • III. Fazit
*
*)
Prof. em., Dr. iur., M.C.J. (New York University), Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Integrationsforschung am Europa-Kolleg Hamburg. Der vorliegende Beitrag ist eine erweiterte und durch aktualisierte Fußnoten ergänzte Fassung des Vortrags, den der Verfasser am 1. 12. 2006 auf dem XXXIV. Kölner FIW-Seminar über „Aktuelle Schwerpunkte des Kartellrechts“ gehalten hat und dessen ursprüngliche Fassung zusammen mit den übrigen Seminarbeiträgen in der FIW-Schriftenreihe veröffentlicht wird.

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