ZWeR 2008, 122

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2008 EntscheidungsbesprechungenDaniel Zimmer* / Hans Logemann**

Aussetzung des fusionskontrollrechtlichen Vollzugsverbots im einstweiligen Rechtsschutz? – Der Phonak/GN ReSound-Beschluss
des OLG Düsseldorf vom 8. 8. 2007 – VI-Kart 8/07 (V)

Leitsätze des Gerichts:
1. Das gesetzliche Vollzugsverbot des § 41 Abs. 1 GWB gilt auch für kartellbehördlich untersagte Zusammenschlussvorhaben, solange und soweit die Untersagungsentscheidung im Beschwerdeverfahren Bestand hat.
2. § 41 Abs. 2 GWB enthält für die Freistellung vom gesetzlichen Vollzugsverbot eine abschließende Spezialregelung, weshalb weder die Kartellbehörde nach § 60 GWB noch das Beschwerdegericht gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1, § 60 GWB den Zusammenschlussbeteiligten eine Befreiung vom Vollzugsverbot durch einstweilige Anordnung erteilen können.
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3. Ein Dispens vom Vollzugsverbot kann ebenso wenig über einen Antrag nach § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB erreicht werden.
4. Dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) ist dadurch Genüge getan, dass die Zusammenschlussbeteiligten die Ablehnung ihres Antrags nach § 41 Abs. 2 GWB auf Freistellung vom Vollzugsverbot gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 GWB mit der Beschwerde anfechten können und das Beschwerdegericht in jenem Verfahren analog § 64 Abs. 3 Satz 1 GWB auch die zur Gewährleistung eines wirksamen Rechtsschutzes notwendigen einstweiligen Anordnungen treffen kann.
5. An eine Befreiung vom Vollzugsverbot durch einstweilige Anordnung des Beschwerdegerichts sind materiellrechtlich in jedem Falle die gleichen Anforderungen zu stellen, wie sie im Beschwerdeverfahren gegen eine ablehnende Behördenentscheidung nach § 41 Abs. 2 GWB gelten würden.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamtes
  • II.  Aussetzung des fusionskontrollrechtlichen Vollzugsverbotes im einstweiligen Rechtsschutz: Einführung in die Problematik
  • III.  Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes durch das OLG Düsseldorf
  • IV. Problemanalyse
    • 1. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 65 Abs. 3 Satz 3 GWB)
    • 2. Die einstweilige Anordnung (§ 64 Abs. 3 Satz 1 GWB)
      • 2.1 § 41 Abs. 2 GWB als verdrängende lex specialis?
      • 2.2 Der Grundsatz der Präventivkontrolle
      • 2.3 Die Zuständigkeitsverteilung zwischen Kartellbehörde und Beschwerdegericht
      • 2.4 Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG)
      • 2.5 Die Zweckmäßigkeit der Lösung des OLG Düsseldorf
  • V. Fazit
*
*)
Dr. iur., LL.M. (UCLA), Professor an der Universität Bonn (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht)
**
**)
Rechtsreferendar beim OLG Köln und wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn (Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht)

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