ZWeR 2007, 75

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2007 AufsätzeChristian Koenig* / Kristin Hentschel** / Ulrike Steiner***

Die Beschlüsse der Verdingungsausschüsse auf dem Prüfstand des Kartellverbots des Art. 81 Abs. 1 EG

Die Verdingungsordnungen für Leistungen und Bauleistungen (VOL/VOB/VOF) sind – neben dem GWB und der Vergabeverordnung – die Regelwerke, die das öffentliche Vergabewesen in Deutschland steuern. Ihr Inhalt wird von den Verdingungsausschüssen erarbeitet. Deren Mitglieder entstammen in paritätischer Zusammensetzung der Anbieter- und der Nachfragerseite; vertreten sind die bedeutendsten und marktmächtigsten Behörden und Verbände. Sie beschließen in einem satzungsmäßig normierten Verfahren über die Implementierung der erarbeiteten Regeln in die Vergabe- und Vertragsordnungen. Durch Regelungen zur Ausgestaltung der vergaberechtlichen Verfahrensvorgaben werden unter anderem auch die Bedingungen für die Ermittlung der optimalen Leistungs-/Gegenleistungsverhältnisse bei Auftragsvergaben festgelegt und dadurch Angebot und Nachfrage von Leistungen beeinflusst und gestaltet. Die Verdingungsordnungen haben einen hohen faktischen Einfluss auf das gesamte Vergabeverfahren und damit auf das Bieterverhalten aller deutschen und EU-ausländischen Unternehmen, die deutsche öffentliche Auftraggeber beliefern wollen. Mit der Ausgestaltung der Verdingungsordnungen liegt mithin ein Verhalten vor, das sich auf grenzüberschreitende Geschäfte auswirkt und damit die Wettbewerbsstruktur im Gemeinsamen Markt verändert sowie die Handelsströme beeinträchtigt. Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten sehen sich erheblichen Marktzutrittsschranken gegenüber, so dass grenzüberschreitende Auftragsvergabe kaum stattfindet. Bei einer hohen Konzentration von Marktmacht in einem derart einflussreichen Beschlussgremium liegt die Frage nahe, ob ein Verstoß gegen das Kartellverbot des Art. 81 Abs. 1 EG vorliegt.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die Beschlüsse der Verdingungsausschüsse und das Kartellverbot des Art. 81 Abs. 1 EG
    • 1. Verbot mit Legalausnahme und anschließender Kontrolle
    • 2. Verdingungsausschüsse als Unternehmensvereinigungen
    • 3. Erfasste Verhaltensweisen
      • 3.1 Beschlüsse der Verdingungsausschüsse
      • 3.2 Beeinträchtigungen des zwischenstaatlichen Handels
      • 3.3 Wettbewerbsverfälschung durch Beschlüsse der Verdingungsausschüsse
      • 3.4 Spürbarkeit
    • 4. Rechtfertigung
    • 5. Die Ausnahmevorschrift des Art. 81 Abs. 3 EG
    • 6. Ergebnis: Nichtigkeit der Beschlüsse nach Art. 81 Abs. 2 EG
  • III. Fazit
*
*)
Dr. iur., LL.M. (LSE), Universitätsprofessor und Direktor am Zentruum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn
**
**)
Dr. iur., Juristische Referentin bei der Bundesnetzagentur, Abteilung Eisenbahnregulierung, Bonn
***
***)
Referentin beim Eisenbahnbundesamt, Bereich Unbundling, Bonn

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