ZWeR 2006, 77

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2006 EntscheidungsbesprechungenFlorian C. Haus* / Guido Jansen**

Zum Preismissbrauch marktbeherrschender Unternehmen nach dem
Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Stadtwerke Mainz

Leitsätze des Gerichts:
1. Im Rahmen der Preismissbrauchskontrolle darf die Kartellbehörde eine Missbrauchsgrenze festlegen, die sämtliche oberhalb dieser Grenze liegenden Preisgestaltungen erfasst. Das gilt gleichermaßen für eine befristete Anordnung wie für eine unbefristete Verfügung, welche eine dynamische oder eine statische Obergrenze bestimmt.
2. Bei der Feststellung des wettbewerbsanalogen Preises für Netznutzungsentgelte darf die Behörde auch einen Vergleich der Erlöse je Kilometer Leitungslänge anstellen. Das in den Vergleich einbezogene Unternehmen muss nach seiner Größe oder der Struktur seines Netzgebiets nicht auf derselben Stufe wie das kontrollierte Unternehmen stehen. Unter Umständen kann auch die Einbeziehung eines einzigen Vergleichsunternehmens ausreichen.
3. Die Vergleichbarkeit im Einzelfall ist durch Zu- und Abschläge auf die in erster Linie möglichst genau zu ermittelnden und nur hilfsweise zu schätzenden Preise zu ermitteln; ein überwiegend durch geschätzte Zu- und Abschläge ermittelter wettbewerbsanaloger Preis kann keine taugliche Grundlage für eine Missbrauchsverfügung sein.
4. Eine Preismissbrauchsverfügung darf nur erlassen werden, wenn der ordnungsgemäß ermittelte Vergleichspreis erheblich von dem Preis abweicht, den das betroffene Unternehmen fordert („Erheblichkeitszuschlag“).
5. Die Vermutung, dass eine Preisgestaltung nach der Verbändevereinbarung Strom II Plus guter fachlicher Praxis entspricht (§ 6 Abs. 1 EnWG), schließt einen Missbrauch nach § 19 Abs. 4 GWB nicht aus.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Sachverhalt
  • III. Preismissbrauchskonzepte
  • IV. Das Vergleichsmarktkonzept
    • 1. Der Vergleichsmarkt
    • 2. Vergleichsunternehmen und Vergleichspreis
      • 2.1 Das System der Zu- und Abschläge
        • 2.1.1 Objektive Strukturmerkmale und unternehmensindividuelle Umstände
        • 2.1.2 Zu- und Abschläge im Fall Stadtwerke Mainz
    • 3. Die Vergleichsparameter, insbesondere der Vergleich von Erlösen
      • 3.1 Erlösvergleich im Fall Weiterverteiler
      • 3.2 Erlösvergleich im Fall Stadtwerke Mainz
  • V. Der Missbrauch
    • 1. Erlös als Missbrauchsparameter?
      • 1.1 „Erlösmissbrauch“ als Preismissbrauch
      • 1.2 Statische Erlösgrenze als Missbrauchsgrenze
    ZWeR 2006, 78
    • 2. Erheblichkeitszuschlag
      • 2.1 Keine analoge Anwendung des § 103 Abs. 5 Nr. 2 GWB a. F.
      • 2.2 Keine Schlechterstellung der Marktbeherrschung in Infrastrukturmärkten
    • 3. Sachliche Rechtfertigung
    • 4. Missbrauchsverfügung
  • VI. Bedeutung des Urteils im Fall Stadtwerke Mainz nach der zweiten EnWG-Novelle
  • VII. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln
**
**)
Dipl. Kaufm., Rechtsanwalt, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln

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