ZWeR 2006, 49
Probleme der „reinen Ahndungsgeldbuße“ im Kartellrecht
(§ 81 Abs. 5 GWB)
Der Beitrag diskutiert die Konsequenzen aus der Neuregelung in § 81 Abs. 5 GWB 2005, der zufolge der aus einer Kartellordnungswidrigkeit gezogene wirtschaftliche Vorteil nicht mehr, wie bisher nach § 17 Abs. 4 OWiG, abgeschöpft werden „soll“, sondern nur noch „kann“, und ihren Zusammenhang mit der Neufassung von § 34 GWB. Die These des Regierungsentwurfs der 7. GWB-Novelle, die Neuregelung entspreche der europarechtlichen Situation, wird widerlegt. Die nach dem GWB 2005 der Kartellbehörde zur Verfügung stehenden drei Reaktionsmodelle werden auf ihre Konsequenzen namentlich auf steuerlichem Gebiet und die Vereinbarkeit mit dem aus Art. 3 GG folgenden Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit untersucht. Dabei ergeben sich eine größere steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit deliktisch erzielter Gewinne und ein kleinerer Anwendungsbereich einer reinen Ahndungsgeldbuße, als es der Gesetzgeber angenommen hatte.
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangslage
- II. Die „reine Ahndungsgeldbuße“: Übernahme eines europäischen Modells?
- III. Die Berücksichtigung des wirtschaftlichen Vorteils nach neuem deutschen Kartellrecht
- IV. Die steuerlichen Konsequenzen der „reinen Ahndungsgeldbuße“
- V. Verfassungsrechtliche Probleme
- VI. Fazit
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