ZWeR 2006, 27

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2006 AufsätzeJulia Topel*

Das Verhältnis zwischen Regulierungsrecht und allgemeinem Wettbewerbsrecht nach dem europäischen Rechtsrahmen in der Telekommunikation und dem TKG

Durch das europäische Richtlinienpaket für Kommunikationsnetze und -dienste ist ein umfassender Regulierungsrahmen für Telekommunikationsdienstleistungen geschaffen worden, der an vielen Stellen Fragen im Zusammenhang mit dem Verhältnis zum allgemeinen Wettbewerbsrecht aufwirft. Der nachfolgende Aufsatz gibt einen Überblick über die verbliebene Bedeutung des allgemeinen Wettbewerbsrechts in einem Umfeld, in dem eine umfassende Regulierungstätigkeit bereits eine politische Selbstverständlichkeit ist.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II.  Bedeutung des allgemeinen Wettbewerbsrechts für die Regulierungsbedürftigkeit von Telekommunikationsmärkten
    • 1. „Identifizierung“ der Märkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen
      • 1.1 „Ausreichen“ des allgemeinen Wettbewerbsrechts als Teil des „3-Kriterien-Tests“
      • 1.2 Abgrenzung von Regulierung und allgemeinem Wettbewerbsrecht
        • 1.2.1 Richtlinien und Behördenpraxis
        • 1.2.2 Abgrenzung nach Eingriffstiefe
      • 1.3 „Ausreichen“ des allgemeinen Wettbewerbsrechts
    • 2.  Das allgemeine Wettbewerbsrecht in der Marktanalyse nach Art. 16 der Rahmenrichtlinie
      (§ 11 TKG)
      • 2.1 Reihenfolge der Prüfung
      • 2.2 Marktabgrenzung „zu Regulierungszwecken“
        • 2.2.1 Verhältnis zum allgemeinen Wettbewerbsrecht in den Leitlinien der Kommission
        • 2.2.2 Öffnung von Märkten per Marktdefinition
        • 2.2.3 Abgrenzung „neuer“ Märkte
      ZWeR 2006, 28
      • 2.3 Beträchtliche Marktmacht versus Marktbeherrschung
        • 2.3.1 Begriff der beträchtlichen Marktmacht
        • 2.3.2 Berücksichtigung von regulierungsbedingtem Wettbewerb
  • III. Verhältnis zwischen TKG und allgemeinem Wettbewerbsrecht im Einzelfall
    • 1. Anwendbarkeit des GWB
      • 1.1 Bedeutung nationaler Normen nach der VO 1/2003
      • 1.2 Parallele Anwendbarkeit nach § 2 Abs. 3 TKG
    • 2. Anwendbarkeit des Art. 82 EG
      • 2.1 Unterscheidung zwischen Kartellverfahren und Vertragsverletzungsverfahren
      • 2.2 Verbleibende Spielräume bei Entscheidungen der BNetzA
*
*)
Direktorin beim Bundeskartellamt, Vorsitzende der 7. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes. Die Autorin gibt in dem Beitrag ausschließlich ihre persönliche Ansicht wieder.

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