ZWeR 2006, 27
Das Verhältnis zwischen Regulierungsrecht und allgemeinem Wettbewerbsrecht nach dem europäischen Rechtsrahmen in der Telekommunikation und dem TKG
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Bedeutung des allgemeinen Wettbewerbsrechts für die Regulierungsbedürftigkeit von Telekommunikationsmärkten
- 1. „Identifizierung“ der Märkte, die für eine Vorabregulierung in Betracht kommen
- 1.1 „Ausreichen“ des allgemeinen Wettbewerbsrechts als Teil des „3-Kriterien-Tests“
- 1.2 Abgrenzung von Regulierung und allgemeinem Wettbewerbsrecht
- 1.2.1 Richtlinien und Behördenpraxis
- 1.2.2 Abgrenzung nach Eingriffstiefe
- 1.3 „Ausreichen“ des allgemeinen Wettbewerbsrechts
- 2. Das allgemeine Wettbewerbsrecht in der Marktanalyse nach Art. 16 der Rahmenrichtlinie
(§ 11 TKG)- 2.1 Reihenfolge der Prüfung
- 2.2 Marktabgrenzung „zu Regulierungszwecken“
- 2.2.1 Verhältnis zum allgemeinen Wettbewerbsrecht in den Leitlinien der Kommission
- 2.2.2 Öffnung von Märkten per Marktdefinition
- 2.2.3 Abgrenzung „neuer“ Märkte
- 2.3 Beträchtliche Marktmacht versus Marktbeherrschung
- 2.3.1 Begriff der beträchtlichen Marktmacht
- 2.3.2 Berücksichtigung von regulierungsbedingtem Wettbewerb
- III. Verhältnis zwischen TKG und allgemeinem Wettbewerbsrecht im Einzelfall
- 1. Anwendbarkeit des GWB
- 1.1 Bedeutung nationaler Normen nach der VO 1/2003
- 1.2 Parallele Anwendbarkeit nach § 2 Abs. 3 TKG
- 2. Anwendbarkeit des Art. 82 EG
- 2.1 Unterscheidung zwischen Kartellverfahren und Vertragsverletzungsverfahren
- 2.2 Verbleibende Spielräume bei Entscheidungen der BNetzA
- *
- *)Direktorin beim Bundeskartellamt, Vorsitzende der 7. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes. Die Autorin gibt in dem Beitrag ausschließlich ihre persönliche Ansicht wieder.
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