ZWeR 2005, 87
Der Microsoft-Beschluss des EuG
Anwendung des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots auf ein durch gewonnenen -Innovationswettbewerb entstandenes „natürliches“ Monopol innerhalb eines -dynamischen Marktes
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- 1. Fallrelevante Informationstechnologie
- 2. Fallchroniken
- 2.1 Vereinigte Staaten
- 2.2 Europäische Union
- II. Beschluss des EuG
- 1. Interoperabilitätsverfügung
- 1.1 Glaubhaftmachung
- 1.2 Dringlichkeit
- 2. Entkoppelungsverfügung
- 2.1 Glaubhaftmachung
- 2.2 Dringlichkeit
- III. Eigenschaften dynamischer Innovationsmärkte
- 1. Netzeffekte
- 2. Dynamischer Innovationsmarkt
- 3. Gesetzlicher Schutz der Innovationen
- IV. Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
- 1. Lizenzierungsverweigerung
- 1.1 Marktbeherrschende Stellung
- 1.2 Missbräuchliches Verhalten und „Essential Facility Doctrine“
- 1.2.1 Grundsätzliche Überlegungen
- 1.2.2 Neues und nachgefragtes Erzeugnis?
- 1.2.3 Ausschluss von Wettbewerb auf abgeleitetem Markt?
- 1.2.4 Sachliche Rechtfertigung durch Schutz geistigen Eigentums?
- 1.2.5 Eigenart des geschützten Produkts
- 1.3 Ergebnis
- 2. Koppelung
- 2.1 Marktbeherrschende Stellung
- 2.2 Missbräuchliches Verhalten
- 2.2.1 Verschiedene Produkte?
- 2.2.2 Behinderung
- 2.2.3 Rechtfertigung
- 2.3 Ergebnis
- V. Abhilfemaßnahmen
- 1. Interoperabilitätsverfügung
- 2. Entkoppelungsverfügung
- VI. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Wiss. Ass. an der TU Kaiserslautern
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