ZWeR 2004, 75
Kartellrechtscompliance
Voraussetzungen und Rechtsfolgen unternehmens- oder verbandsinterner Maßnahmen zur Einhaltung des Kartellrechts
- I. Das Problem
- II. Der Begriff der Kartellrechtscompliance
- III. Die Bedeutung der Kartellrechtscompliance im europäischen und deutschen Kartellrecht
- 1. Der Zusammenhang von Kartellrechtscompliance und Rechtsfolgen der Verletzung des Kartellrechts
- 1.1 Der Differenzierungsbedarf
- 1.2 Untersagungsverfügungen
- 1.3 Schadenersatz-, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
- 1.4 Bußgeldverfügungen
- 1.5 Strafrechtliche Sanktionen
- 2. Die bußgeldrechtliche Funktion der Kartellrechtscompliance im europäischen Kartellrecht
- 2.1 Die Adressaten bußgeldrechtlicher Verfügungen im europäischen Kartellrecht
- 2.2 Der Einfluss der Kartellrechtscompliance auf die Verhängung von Geldbußen im europäi-schen Kartellrecht
- 2.3 Der Einfluss der Kartellrechtscompliance auf die Bemessung von Geldbußen im europäischen Kartellrecht
- 3. Die bußgeldrechtliche Funktion der Kartellrechtscompliance im deutschen Kartellrecht
- 3.1 Die Adressaten bußgeldrechtlicher Verfügungen im deutschen Kartellrecht
- 3.1.1 Die Unternehmen und die Unternehmensvereinigungen
- 3.1.2 Handelnde und aufsichtspflichtige natürliche Personen
- 3.2 Der Einfluss der Kartellrechtscompliance auf die Verhängung oder Bemessung von Geldbußen im deutschen Kartellrecht
- 3.2.1 Das Problem
- 3.2.2 Unternehmensgeldbuße wegen Kartellrechtsverstößen nach § 30 OWiG und Kartellrechtscompliance
- 3.2.3 Unternehmensgeldbußen nach § 30 OWiG und persönliche Geldbußenverpflichtung nach §§ 9, 130 OWiG wegen Aufsichtspflichtverletzung bei Kartellrechtsverstößen
- IV. Gegenstand und Organisation der Kartellrechtscompliance
- 1. Die drei Bereiche der Kartellrechtscompliance und die allgemeinen Anforderungen an die Kartellrechtscompliance
- 2. Kartellrechtscompliance durch Instruktion
- 2.1 Allgemeines
- 2.2 Die Inhalte
- 2.3 Die Organisation
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- 3. Kartellrechtscompliance durch präventive Kontrolle
- 4. Kartellrechtscompliance durch repressive Sanktionierung
- V. Kartellrechtscompliance im Konzern
- VI. Schluss
- *
- *)Dr. iur., LL.M. (Pennsylvania), Universitätsprofessor in Mainz
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