ZWeR 2022, 185

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2022 AufsätzeDirk Wiegandt*

Zum Verhältnis von Kartellrecht und Schiedsgerichtsbarkeit

Das Verhältnis von Kartellrecht und Schiedsgerichtsbarkeit ist nicht ohne Spannungen. Zwar sind kartellrechtliche Streitigkeiten mittlerweile allgemein als schiedsfähig anerkannt. Auch die kartellrechtliche ex post-Kontrolle von Schiedssprüchen über den ordre public-Vorbehalt gilt als zumindest weitgehend geklärt. Jedoch wird in jüngerer Zeit kontrovers diskutiert, wie Schiedsvereinbarungen formuliert sein müssen, um kartellrechtliche Streitigkeiten zu erfassen. Der Beitrag beleuchtet diese Frage und tritt dabei Versuchen entgegen, die sachliche Reichweite von Schiedsvereinbarungen über den Effektivitätsgrundsatz einzuschränken.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Stellschrauben zum Justieren des Verhältnisses von Kartellrecht und Schiedsgerichtsbarkeit
    • 1. Schiedsfähigkeit
      • 1.1 Die Entwicklung in Deutschland
      • 1.2 Die Entwicklung in den USA
      • 1.3 Die Rechtsprechung des EuGH
    • 2. Ex post-Kontrolle von Schiedssprüchen über den ordre public-Vorbehalt
      • 2.1 Kartellrecht als Teil des ordre public
      • 2.2 Prüfungsintensität
    • 3. Ex ante-Kontrolle der sachlichen Reichweite von Schiedsvereinbarungen
      • 3.1 EuGH-Rechtsprechung zur Parallelfrage der sachlichen Reichweite von Gerichtsstandsvereinbarungen
      • 3.2 Übertragbarkeit der EuGH-Rechtsprechung auf Schiedsvereinbarungen?
        • 3.2.1 Unterschiedliches Regelungsregime
        • 3.2.2 Deutsches Recht
      • 3.3 Effektivitätsprinzip als Schranke der sachlichen Reichweite von Schiedsvereinbarungen?
        • 3.3.1 Fragmentierung der Verfahren
        • 3.3.2 Generelle Eignung von Schiedsverfahren zur Durchsetzung von Kartellschadensersatz
        • 3.3.3 Grundsätzliche Bedenken
  • III. Fazit
*
*)
Dr. iur., LL.M. (Cambridge), Rechtsanwalt im Hamburger Büro der auf Streitbeilegung spezialisierten Kanzlei HANEFELD. Der Autor betreut regelmäßig (schieds-)gerichtliche Verfahren mit kartellrechtlichem Hintergrund.

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