ZWeR 2023, 72
Kartellrechtsanwendung durch Regulierungsbehörden und regulierungsbehördliche Vorverfahren für Kartellzivilklagen
Zugleich Besprechung von EuGH, Urt. v. 27. 10. 2022 – Rs C-721/20 – DB Station & Service
Inhaltsübersicht
- I. Die Entscheidung
- 1. Einleitung und Hintergrund
- 2. Sachverhalt und Verfahrensgang
- 3. Entscheidung des EuGH
- II. Würdigung der Entscheidung in Sachen DB Station & Service des EuGH
- 1. Einleitung
- 2. Zuständigkeit und Befugnisse der Regulierungsstelle
- 2.1 Ausschließliche Zuständigkeit der Regulierungsstelle
- 2.2 Befugnis der Regulierungsstelle zur Anwendung des Art. 102 AEUV
- 2.2.1 Einleitung
- 2.2.2 Befugnis zur Anwendung auch bei Verfahren von Amts wegen?
- 2.2.3 Würdigung der Herleitung durch den EuGH
- 2.3 Befugnis zur rückwirkenden Überprüfung von Entgelten
- 3. Notwendigkeit einer regulierungsbehördlichen Vorbefassung vor Erhebung einer Kartellzivilklage
- 4. Offen gebliebene Fragen aufgrund der umformulierten Vorlagefrage
- III. Übertragbarkeit der Entscheidung auf die Anwendung von Art. 102 AEUV abseits der reinen Preishöhenkontrolle
- IV. Übertragbarkeit der Entscheidung auf das aktuelle eisenbahnrechtliche Regulierungsumfeld
- V. Übertragbarkeit der Entscheidung auf die kartellbehördliche Missbrauchskontrolle
- VI. Übertragbarkeit der Entscheidung auf andere Sektoren und Rechtsgebiete
- 1. Übertragbarkeit der Entscheidung auf andere Netzwirtschaften, insbesondere den Energiesektor
- 2. Übertragbarkeit der Entscheidung auf das Verhältnis von Datenschutz- und Kartellbehörden
- VII. Fazit
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt in Dortmund
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