ZWeR 2003, 37
Die Integration von Vergaberecht und Kartellrecht
Am 1.1.1999 ist das neue Kartellvergaberecht in Kraft getreten. Das Verhältnis von Vergaberecht und Kartellrecht sowie die Auswirkungen der Verschmelzung beider Materien werfen verschiedene Fragen auf. Diesen geht der Autor im Folgenden nach. Dabei wird insbesondere die wettbewerbliche Ausrichtung des Kartellvergaberechts problematisiert.
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- *)Dr. iur., Vizepräsident des Bundeskartellamts, Bonn.
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