ZWeR 2022, 284

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2022 AufsätzeJoachim Hennrichs* / Moritz Pöschke**

Rückstellungen für kartellrechtliche Risiken nach HGB und IFRS

Kartellrechtliche Risiken spielen in der Wirtschaftspraxis eine immer größere Rolle. Die Bildung und Auflösung entsprechender Rückstellungen in den Abschlüssen der betroffenen Unternehmen kann erhebliche Ergebniseffekte haben und damit auch die Ausschüttungsfähigkeit (Dividendenpolitik) betreffen. Im April 2019 bildete etwa BMW ertragswirksam eine Rückstellung von 1,4 Mrd. € für von der EU-Kommission vermutete illegale Kartellabsprachen. Der folgende Beitrag vermittelt einen systematischen Überblick über den gesamten Themenkomplex – und zwar mit Blick auf Abschlüsse nach HGB wie IFRS. Nach einer Darstellung der einschlägigen Risiken, für die aus Sicht der betroffenen Unternehmen eine Rückstellungsbildung in Betracht kommt, werden die Voraussetzungen für die Bildung und Bewertung von Rückstellungen eingehend untersucht.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung und Problemaufriss
  • II. Kartellrechtlicher Ausgangspunkt; oder: Substrat der Rückstellungsbildung
    • 1. Verhängung von Bußgeldern durch Europäische Kommission oder Bundeskartellamt
      • 1.1 Europäisches Kartellrecht
      • 1.2 Deutsches Kartellrecht
    • 2. Zivilrechtlicher Schadensersatz und Aufwand für Kartellverfahren
    • 3. Mögliche tatsächliche Szenarien
  • III. Rückstellungen für kartellrechtliche Risiken nach HGB
    • 1. Grundsätzliches
    • 2. Überblick: Voraussetzungen der Rückstellungsbildung
    • 3. Voraussetzungen im Einzelnen und Subsumtion bei kartellrechtlichen Risiken
      • 3.1 Außenverbindlichkeit
      • 3.2 Bestehen/Entstehen wahrscheinlich (sog. hinreichende Konkretisierung)
        • 3.2.1 „Ob“ der Passivierung
        • 3.2.2 „Wann“ der Passivierung
      • 3.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme
      • 3.4 Wirtschaftliche Verursachung
      • 3.5 Verlässlich quantifizierbar
      • 3.6 Keine Abhängigkeit von künftigen Gewinnen
    • 4. Bewertung einer zu passivierenden Rückstellung
      • 4.1 Grundsätzliches
      • 4.2 Keine Begrenzung durch steuerliches Abzugsverbot
    • 5. Auflösung gebildeter Rückstellungen in Folgeperioden
    • 6. Berichtigung von Fehlern und spätere bessere Erkenntnis
  • IV. Rückstellungen für kartellrechtliche Risiken nach IFRS
    • 1. Grundsätzliches und IFRS als Rechtsnormen
    • 2. Voraussetzungen der Rückstellungsbildung: Unterschiede zum HGB
    • 3. Bewertung einer zu passivierenden Rückstellung
  • V. Zusammenfassung
*
*)
Univ.-Prof. Dr. iur., Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht sowie Direktor des Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting sowie des Instituts für Gesellschaftsrecht der Universität zu Köln
**
**)
Priv.-Doz. Dr. iur., LL.M. (Harvard), Direktor des Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting der Universität zu Köln und Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr
Für wertvolle Vorarbeiten danken wir Herrn Dipl.-Kfm. Finn Winkelmann, LL.M. (Köln), StB und ehemals wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl von Joachim Hennrichs.

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