ZWeR 2017, 339

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2017 AufsätzeChristoph Thole*

Streitverkündung und sekundäre Darlegungslast seit der 9. GWB-Novelle – was bleibt vom ORWI-Urteil des BGH?

Im ORWI-Urteil von 2011 hatte der BGH die Streitverkündung als taugliches Instrument zur Prozesskoordination bei Kartellschadensersatzklagen hervorgehoben. Die Streitverkündung ermögliche es dem Kartellanten, eine Mehrfachhaftung auf verschiedenen Vertriebsstufen zu vermeiden. Daher bedürfe es weiterreichender Darlegungslasten des unmittelbaren Abnehmers zum passing on des Preisaufschlags nicht. Mit der 9. GWB-Novelle hat der Gesetzgeber das Kartellschadensersatzrecht auf eine neue Grundlage gestellt. Der Beitrag geht der Frage nach, ob und inwieweit die Ansätze des BGH seit der Novelle noch Bestand haben können.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Die Zukunft des Streitverkündungsmodells
    • 1. Die Überlegungen des BGH im ORWI-Urteil
    • 2. Interventionswirkung bei non liquet
      • 2.1 Folgeprozess des unmittelbaren Abnehmers
        • 2.1.1 Beweislastumkehr zugunsten des unmittelbaren Abnehmers
        • 2.1.2 Folgerungen für die Interventionswirkung bei non liquet zu Lasten des unmittelbaren Abnehmers
          • 2.1.2.1 Kausalität und Preisaufschlag
          • 2.1.2.2 Höhe des Schadens
          • 2.1.2.3 Passing on
        • 2.1.3 Welche Rolle spielt die Höhe der Weiterwälzung?
          • 2.1.3.1 Bedeutung der Weiterwälzungsvermutung im Vorprozess
          • 2.1.3.2 § 33c Abs. 3 GWB als Weichenstellung für die Interventionswirkung
      • 2.2 Folgeprozess des mittelbaren Abnehmers
        • 2.2.1 Prozessrechtliche Einordnung der Weiterwälzungsvermutung
        • 2.2.2 Interventionswirkung zu Lasten des mittelbaren Abnehmers
        • 2.2.3 Umsetzung des Art. 15 der Richtlinie über das Streitverkündungsmodell hinaus?
          • 2.2.3.1 Anwendung von § 33c Abs. 3 GWB
          • 2.2.3.2 Differenzierende Lösung
  • III. (Sekundäre) Darlegungslasten
    • 1. Die Neuregelungen zur Aufklärung
    • 2. Die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast in ORWI
    • 3. Die verbleibende Raum für die sekundäre Darlegungslast
  • IV. Fazit
*
*)
Prof. Dr. iur. Christoph Thole, Dipl.-Kfm., ist Direktor des Instituts für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität zu Köln. Der Autor dankt Frau Wiss. Mit. Sarah Friedrich für wertvolle Hilfe bei der Recherche und Vorbereitung des Beitrags.

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