ZWeR 2025, 493
Über die Grundlage der kartellrechtlichen ancillary restraints-Doktrin
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Entwicklung in der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH
- 1. Die Ausgangsrechtsprechung
- 2. Der aktuelle Ansatz
- III. Vorüberlegungen
- 1. Ausgangspunkt der Untersuchung
- 2. Keine Unterteilung von Verträgen in „Haupt-“ und „Nebenabreden“ notwendig
- IV. Das Verhältnis von Haupt- und Nebenabrede zueinander
- 1. Objektive Notwendigkeit als Kehrseite zur Nichtigkeitssanktion
- 2. Prüfungsinhalt – insbesondere im Unterschied zur Wettbewerbsbeschränkung
- 3. Zwischenergebnis: Keine „Ausnahme“ notwendiger und verhältnismäßiger Nebenabreden vom Kartellverbot
- 4. Abgrenzungen
- 4.1 „Unerlässlichkeit“ im Rahmen der Freistellung
- 4.2 Wouters-Rechtsprechung und Verhältnis zur Beurteilung „bezweckter“ Wettbewerbsbeschränkungen
- 4.3 Albany-Rechtsprechung und Wettbewerbsbeschränkungen auf Arbeitsmärkten
- V. Die (für eine Ausnahme hinreichende) Hauptabrede bzw. -maßnahme
- 1. Befund zur Rechtsprechung des EuGH
- 2. Analyse
- 2.1 Wettbewerbsfördernde Abreden bzw. Maßnahmen
- 2.2 Wettbewerbsneutrale bzw. -immanente Abreden und Maßnahmen?
- 2.3 Freigestellte Abreden bzw. Maßnahmen
- VI. Zusammenfassung in Thesen
- *
- *)Ap. Prof. Dr., Salzburg. Der vorliegende Beitrag bildete die Grundlage für den gleichnamigen Vortrag, den der Autor am 26. 6. 2025 im Rahmen der Hearings für die Professur „Unternehmensrecht“ an der Universität Wien gehalten hat. Er wurde für die Publikation erweitert.
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