ZWeR 2015, 382
Spielräume für die kartellrechtskonforme Ausgestaltung der Rabattpraxis marktbeherrschender Unternehmen
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung und Problemstellung
- 1. Einleitung
- 2. Problemstellung
- II. Die Anwendung des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots auf Rabatte
- 1. Behinderungsbegriff des Art. 102 AEUV
- 2. Behinderungsbegriff des GWB
- III. Rechtskonforme Gestaltung eines Rabattsystems
- 1. Identifikation und Ausschluss von Treuerabatten
- 2. Gestaltungsvorgaben für Rabatte der „dritten Kategorie“
- 2.1 Freiräume bei rückwirkender Rabattgewährung
- 2.2 Freiräume im „must-stock“-Bereich
- 2.3 Freiräume bei inkrementellen Rabatten
- 2.4 Weitere qualitative Kriterien
- 2.4.1 Länge der Referenzzeiträume für die Berechnung des Rabatts
- 2.4.2 (Keine) Rabattgewährung nur unter der Voraussetzung einer Steigerung des Umsatzes gegenüber der vorangegangenen Referenzperiode
- 2.4.3 (Keine) individuell an die vermuteten Umsätze des Handelspartners angepasste Rabattschwellen
- 2.4.4 (Keine) selektive(n) Rabatte
- 2.4.5 (Keine) große(n) Sprünge in der Rabattstaffel
- 2.4.6 Intransparenz und Ermessensabhängigkeit des Rabattsystems
- IV. Zusammenfassung
- *
- *)Dr. iur., Rechtsanwalt und Assoziierter Partner, Flick Gocke Schaumburg, Bonn
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