ZWeR 2025, 347

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2025 EntscheidungsbesprechungValentin Urban*

Zuständigkeit, Zustellung, Rechtsfähigkeit? – Die Reichweite der wirtschaftlichen Einheit im Kartellschadensprozess nach den Entscheidungen Rs C-425/22 – MOL und Rs C-632/22 – Volvo des EuGH

Art. 7 Nr. 2 VO (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass die Wendung „Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“ nicht den Sitz der Muttergesellschaft umfasst, wenn diese eine Klage auf Ersatz von Schäden erhebt, die ausschließlich ihren Tochtergesellschaften durch das wettbewerbswidrige Verhalten eines Dritten, das eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV darstellt, entstanden sind; dies gilt auch dann, wenn geltend gemacht wird, dass die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften derselben wirtschaftlichen Einheit angehörten.
Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Art. 101 AEUV sind in Verbindung mit der VO (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der VO (EG) Nr. 1348/2000 des Rates dahin auszulegen, dass eine Muttergesellschaft, gegen die eine Klage auf Ersatz des durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schadens erhoben wurde, nicht rechtswirksam geladen wurde, wenn die Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks an der Adresse ihrer im Mitgliedstaat der Klageerhebung ansässigen Tochtergesellschaft erfolgte; dies gilt auch dann, wenn die Muttergesellschaft mit dieser Tochtergesellschaft eine wirtschaftliche Einheit bildet.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Hintergrund der Entscheidungen
  • III. Urteil des EuGH v. 4. 7. 2024 im Verfahren Rs C-425/22 – MOL
    • 1. Sachverhalt
    • 2. Entscheidungsbegründung
  • IV. Urteil des EuGH v. 11. 7. 2024 im Verfahren Rs C-632/22 – Volvo
    • 1. Sachverhalt
    • 2. Entscheidungsbegründung
  • V. Die Reichweite der wirtschaftlichen Einheit auf der zivilprozessualen Ebene nach den Entscheidungen MOL und Volvo
    • 1. Rs C-425/22 – MOL
      • 1.1 Keine Klagezuständigkeit am Sitz der Muttergesellschaft
      • 1.2 Wirtschaftliche Einheit auf der Klägerseite?
      • 1.3 Parallele zu Ansprüchen nach Art. 340 AEUV
    • 2. Rs C-632/22 – Volvo
      • 2.1 Keine Befugnis zur Zustellung
      • 2.2 Keine Rechtsfähigkeit für die wirtschaftliche Einheit?
      • 2.3 Keine Zustellung im Konzern bei Klagen gegen (einzelne) Konzerngesellschaften
    • 3. Ausblick
  • VI. Zusammenfassung
*
*)
Dr. iur, Rechtsanwalt bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

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