ZWeR 2015, 318

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2015 EntscheidungsbesprechungenMarkus J. Friedl* / Laura A. Titze**

Der Sanktionszweck heiligt den Regressausschluss – Zur Haftung von Vorstandsmitgliedern für Verbandsgeldbußen

Besprechung LAG Düsseldorf v. 20. 1. 2015 – 16 Sa 459/14

Mit seinem viel beachteten Teilurteil vom 20. Januar 2015 hat das LAG Düsseldorf als erstes deutsches Obergericht zum sog. Kartellinnenregress Stellung bezogen. Nach Ansicht der Arbeitsrichter haftet ein pflichtvergessener Geschäftsleiter nicht für das dem Unternehmen auferlegte Kartellbußgeld, das durchaus existenzvernichtende Ausmaße annehmen kann. Zu dieser in der Literatur kaum vertretenen Ansicht kommt das Landesarbeitsgericht, indem es die Trennung von ordnungsrechtlicher Sanktionierung und zivilrechtlicher Lastentragung faktisch aufhebt. Oder anders gewendet: Es vermeidet eine Sabotage des Kartellbußgeldrechts durch das Zivilrecht. Im Folgenden soll vor dem Hintergrund des Meinungsstands zum Innenregress (unter II) das Teilurteil des LAG Düsseldorf dargestellt (unter III) und bewertet (unter IV) werden. Darüber hinaus sollen weitere Konsequenzen für die Praxis und noch offene Fragen aufgezeigt werden (unter V).

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Der Meinungsstand zum Kartellinnenregress
    • 1. Haftungsausschluss
    • 2. Vollumfängliche Haftung
    • 3. Haftungsbegrenzung
  • III. Das Teilurteil des LAG Düsseldorf
    • 1. Der Sachverhalt
    • 2. Die Urteilsgründe
  • IV. Würdigung der Entscheidung
    • 1. Ausgangspunkt: Das Kartellordnungswidrigkeitenrecht
      • 1.1 Bußgeldverantwortlichkeit natürlicher und juristischer Personen
      • 1.2 Die Zumessung der (Verbands-)Geldbuße
    • 2. Stellungnahme…
      • 2.1 … zur Verfehlung des Sanktionszwecks
      • 2.2 … zu Abschöpfung und Vorteilsausgleich
      • 2.3 … zum austarierten Bußgeldrahmen
  • V. Konsequenzen für die Rechtspraxis und offene Fragen
    • 1. Beweiskraft des Bußgeldbescheids gegenüber dem Geschäftsleiter
    • 2. Übertragbarkeit der Argumentation auf EU-Bußgelder?
    • 3. Ausblick: Jetzt droht der Innenregress für Kartellschadensersatzzahlungen
*
*)
Dr. iur., Rechtsanwalt, Frankfurt/M.
**
**)
Rechtsanwältin, Frankfurt/M.

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