ZWeR 2004, 423

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2004 EntscheidungsbesprechungenJürgen Oechsler*

Die Entscheidungen des BGH in Sachen Strom und -Telefon I und II1

Leitsätze des Gerichts zu Strom und Telefon I:

1. Der räumlich relevante Markt der Versorgung von Kleinverbrauchern mit elektrischer Energie wird auch nach der Liberalisierung des Energiemarktes durch das Versorgungsgebiet des örtlichen Netzbetreibers bestimmt, solange der weit überwiegende Teil der abgenommenen Energiemenge (hier: mehr als 90 %) weiterhin von dem Netzbetreiber geliefert wird.
2. Ein Kopplungsangebot, mit dem ein marktbeherrschender Stromversorger Strom und Telekommunikationsdienstleistungen zu einem vergünstigten Gesamtgrundpreis anbietet, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sofern keine Zwangskopplung vorliegt und auf dem Telekommunikationsmarkt keine Marktzutrittsschranken für Wettbewerber begründet werden.
Inhaltsübersicht
  • I. Die Sachverhalte
  • II. Die räumliche Abgrenzung des Stromversorgungsmarkts
    • 1. Die Auffassung des BGH
    • 2. Gesetzgeberische Bemühungen um Marktintegration und räumliche Marktabgrenzung im Kartellrecht
  • III. Das Kopplungsverbot
    • 1. Die Auffassung des BGH
    • 2. Kritik
  • IV. Ergebnis
*
*)
Dr. iur., Universitätsprofessor in Mainz
1
1)
BGH, Urt. v. 4.11.2003 – KZR 16/02, GRUR 2004, 255 – Strom und Telefon I (m. Anm. Emmerich, LMK 2004, 69),und BGH, Urt. v. 4.11.2003 – KZR 38/02 – Strom und Telefon II.

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