ZWeR 2026, 101

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2026 Editorial 

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,
das vorliegende Heft der ZWeR ist ein Gedenkstein eigener Art: Wir würdigen nachfolgend unseren kürzlich verstorbenen Gründungsherausgeber Ulrich Immenga und dokumentieren mit diesem Heft die Ergebnisse der im Oktober 2025 in Gedenken an Heike Schweitzer abgehaltenen Tagung des Mannheim Centre for Competition and Innovation. Auf diese Weise rücken zwei herausragende Wissenschaftler – beide Schüler von Ernst-Joachim Mestmäcker – in den Fokus, die als prominente Vertreter einer einflussreichen Denktradition das deutsche und europäische Kartellrecht in besonderer Weise geprägt haben.
Mit dem Tod von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga am 14. März 2026 ist eine der bedeutendsten Stimmen der Kartellrechtswissenschaft und Wettbewerbspolitik in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte für immer verstummt. Zugleich hat die ZWeR einen ihrer Gründungsherausgeber verloren. Geboren 1934 in Helmstedt, studierte Ulrich Immenga nach einer Banklehre und zwei Semestern VWL Rechtswissenschaften in Göttingen, an der FU Berlin, der Universität des Saarlandes und in Würzburg. Nach den beiden Staatsexamina in Bayern begann seine wissenschaftliche Laufbahn 1964 als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Ernst-Joachim Mestmäcker am Institut für internationales Wirtschaftsrecht in Münster. 1966 wurde er mit einer grundlegenden Arbeit zum Thema der „Wettbewerbsbeschränkungen auf staatlich gelenkten Märkten“ promoviert.
Die wissenschaftlich sehr fruchtbare Beziehung zu seinem Lehrer Mestmäcker sollte auch seinen weiteren akademischen Weg prägen. Zunächst erfolgte ein einjähriger Forschungsaufenthalt an der University of Michigan (Ann Arbor), bevor Immenga mit seiner im Jahr 1970 vorgelegten Habilitationsschrift zur „Personalistischen Kapitalgesellschaft“ im deutsch-amerikanischen Rechtsvergleich einen wichtigen Baustein zum Verständnis moderner Korporationsverfassungen schuf. Ulrich Immenga zeigte mit diesen Stationen bereits zwei Züge, die seine spätere Arbeit bestimmen sollten. Zum einen ist dies die Betrachtung der Rechtsentwicklungen im internationalen Kontext, zum anderen die Verankerung der Analyse in einem breiten wirtschaftsrechtlichen Fundament, das über das Kartellrecht hinausgeht. Es folgte seine erste ordentliche Professur in Lausanne, bevor er 1974 an seine Hauptwirkungsstätte, die Georg-August-Universität Göttingen, berufen wurde. Dort wirkte er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1999 als Direktor der Abteilung für Internationales und Ausländisches Wirtschaftsrecht. Immengas rechtspolitischer und rechtsdogmatischer Weitblick hat ihn prädestiniert für seine institutionell-politikberatende Funktion in der Monopolkommission. Ihr gehörte er 1979 bis 1989 an, davon die letzten drei Jahre als ihr Vorsitzender. Dass seine Entschlusskraft seiner Fachkompetenz in nichts nachstand, zeigte sein Rücktritt von diesem Amt als Reaktion auf die präjudizielle Handhabung des Ministererlaubnisverfahrens beim Zusammenschluss Daimler Benz/MBB durch das Ministerium.
Seine wissenschaftliche Schaffenskraft brachte Immenga ehrenvolle Rufe an die FU Berlin und die Universität zu Köln ein, doch blieb er Göttingen stets treu. International war er ein gefragter Lehrer und wissenschaftlicher Partner, wie sich an zahlreichen Gastprofessuren zeigte, etwa an der Georgetown University in Washington, D.C., der Universität Nanking in China oder an der Sorbonne in Paris. Die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes Erster Klasse im Jahr 1990 und die Ehrendoktorwürde der Universität Orléans im Jahr 1996 sind Ausdruck dieser beeindruckenden wissenschaftlichen Prägekraft. Immengas Werk zeichnet sich durch einen klaren ordnungspolitischen Ansatz aus, der das Kartellrecht als Ausfluss einer privatautonom organisierten Wirtschaft im Sinne des Freiheitspostulats deutscher ordo-liberaler Grundüberzeugung sieht und eine Politisierung oder Instrumentalisierung des Kartellrechts zur Förderung außerwettbewerblicher Ziele ablehnt. Dieses ZWeR 2026, 102Verständnis hat nicht zuletzt auch seine Tätigkeit als Herausgeber und Autor des im Jahre 1981 erstmals erschienen Kommentars „Immenga/Mestmäcker“ geleitet, der unabhängigen, wissenschaftlich fundierten Stellungnahmen hohe Sichtbarkeit verschaffte und der rasch große Anerkennung fand. Nüchtern und funktional, kritisch und scharfsinnig, nicht dem Zeitgeist verschrieben oder pathetisch, so mag man Ulrich Immengas akademischen Duktus zusammenfassen. So hat er auch in der ZWeR gewirkt. Seine Warmherzigkeit und Offenheit waren Züge, die sich nicht an Werk und Auszeichnungen ablesen lassen, sondern nur im persönlichen Kontakt. Wir werden Ulrich Immenga auch in dieser Hinsicht in wertschätzender Erinnerung behalten.
Dieses Heft würdigt eine weitere gewichtige Stimme des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts, die aus vielerlei Gründen sehr schmerzlich vermisst wird: Prof. Dr. Heike Schweitzer. LL.M. (Yale). Über sie und ihre Verdienste in Wissenschaft und Praxis ist viel geschrieben worden, nachdem sie 2024 für viele ganz unerwartet – und nur wenige Wochen nach dem Tod ihres Lehrers und Freundes Ernst-Joachim Mestmäcker – verstorben ist. Martin Peitz und Jens-Uwe Franck, die Heike Schweitzer seit ihrer „Mannheimer Zeit“ eng verbunden waren, haben eine andere, wunderbare Form des Gedenkens ins Werk gesetzt, indem sie im vergangenen Herbst die jährliche „Law and Economics Conference“ des Mannheim Centre for Competition and Innovation (MaCCI) unter den Titel „Advances in Competition Law and Policy – Heike Schweitzer in Memoriam“ gestellt haben.
Heike Schweitzer war Gründungsmitglied des MaCCI, von 2010 bis 2013 Co-Direktorin des Instituts und begleitete auch danach sehr eng die dortige Forschung als Beiratsmitglied. Die am MaCCI in besonderer Weise institutionalisierte Zusammenarbeit von (Wettbewerbs-)Ökonomen und Wettbewerbsrechtlern lag ihr besonders am Herzen, weil sie dies als Voraussetzung für ein tieferes Verständnis der jeweiligen Forschungsansätze und -ergebnisse verstand, auf die sich beide Professionen bei der Analyse und Bewertung von wettbewerbspolitischen Fragestellungen beziehen müssen. Vor diesem Hintergrund haben die Organisatoren der Konferenz Juristen und Ökonomen eingeladen, die Heike Schweitzer zu unterschiedlichen Zeiten ihrer Karriere fachlich wie persönlich eng verbunden waren, um die Arbeit an ihrem Werk mit wissenschaftlichen Diskussionen fortzusetzen. Den ganz überwiegenden Teil der in Mannheim gehaltenen Referate dokumentieren wir mit diesem Heft, der Beitrag von Martin Peitz und Jens-Uwe Franck ist hinzugekommen.
Alle Beiträge nehmen zentrale Gedanken oder Forschungsthemen von Heike Schweitzer auf und entwickeln sie in eigenständigem Kontext fort. Dabei zeigt sich, wie wirkmächtig und anschlussfähig ihr konzeptioneller Zugriff auf Recht und Ökonomie war und welch besondere Inspiration von ihrem Denken ausging. Kantischer Freiheitsbegriff, das Hayeksche Entdeckungsverfahren, Böhms dictum vom Wettbewerb als Entmachtungsverfahren bis hin zu Mestmäckers Funktionszusammenhang von Grundfreiheiten, Wettbewerbsregeln und Binnenmarkt waren ihr cantus firmus, der die Grundlage für ihr Verständnis vom Privatrecht als dezentrale Koordinationsordnung bildet. Diese Themen schreiben die ökonomischen, die interdisziplinären, die rechtstheoretischen ebenso wie die rechtsanwendungsnahen Beiträge mit jeweils ganz unterschiedlichen Schwerpunkten fort. Dabei rückt der Wettbewerb auf „digitalen Märkten“ verstärkt in den Blick. Die damit zusammenhängenden Fragen, die tiefgreifende Veränderungen der wettbewerblichen Parameter erkennen lassen, hat Heike Schweitzer in besonders herausragender Weise wissenschaftlich bearbeitet und dabei bis zuletzt leidenschaftlich, prinzipiengetragen und wahrhaft unabhängig die Rechtswirklichkeit mitgestaltet.
Die Herausgeberinnen und Herausgeber danken den Organisatoren dafür, die mehr als ertragreichen Ergebnisse der Tagung veröffentlichen zu können und für die Unterstützung bei der Zusammenstellung der Beiträge. Den Autorinnen und Autoren gilt ein großer Dank für ihre zusätzlichen Mühen bei der Abfassung der Manuskripte – Heike Schweitzer wäre glücklich zu sehen, mit welcher Vitalität ihr Werk fortlebt!

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