ZWeR 2021, 29

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2021 AufsätzeDaniel Zimmer* / Jan-Frederick Göhsl**

Vom New Competition Tool zum Digital Markets Act: Die geplante EU-Regulierung für digitale Gatekeeper

Der im Dezember 2020 von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf eines Digital Markets Act (kurz: DMA-E) enthält, anstelle des im Sommer 2020 noch angekündigten „New Competition Tool“, überwiegend Regelungen für digitale Gatekeeper und steht – für einige sicher überraschend – komplementär zum europäischen Wettbewerbsrecht. Die Kommission betritt sowohl mit der Anknüpfung an den bisher (im rechtstechnischen Sinne) unbekannten Begriff des Gatekeepers als auch mit der Einführung einer Ex-ante-Regulierung regelungstechnisch Neuland. Der vorliegende Beitrag nimmt eine erste grundsätzliche Einordnung des DMA-E vor und zeigt die wichtigsten Details der Regelungsinhalte auf. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des DMA-E hängt eng mit der von der Kommission gewählten Rechtsgrundlage des DMA-E zusammen. Es wird gezeigt, dass der Erlass des vorgeschlagenen DMA zwar grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, aber der noch bevorstehende Normgebungsprozess für Verbesserungen genutzt werden sollte. Außerdem wird untersucht, welche Elemente des ursprünglich geplanten „New Competition Tool“ ihren Weg in den DMA-E gefunden haben. Die Kommission könnte durch den DMA-E mittelbar sowohl im Hinblick auf die Fusionskontrolle als auch durch die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte eine nicht unerhebliche Erweiterung ihres Handlungsspielraums erfahren.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Wahl der Rechtsgrundlage als Schlüssel zum Verständnis des DMA
  • III. Regelungsziele des DMA
  • IV. Regelungsinhalt des DMA-E
    • 1. Designation eines Gatekeepers (Art. 3 DMA-E)
      • 1.1 Begriff des Gatekeepers
      • 1.2 Fehlen einer abstrakten Definition zentraler Plattformdienste
      • 1.3 Reichweite der Bindungswirkung der Gatekeeper-Regeln innerhalb eines Unternehmens
    • 2. Verhaltensregeln für Gatekeeper
      • 2.1 Per-Se-Regelungen für Gatekeeper nach Art. 5 DMA-E
      • 2.2 Spezifikationsmechanismus für die Verhaltensregeln aus Art. 6 DMA-E
      • 2.3 Darstellung einzelner Regelungen des Art. 6 DMA-E
      • 2.4 Zwischenfazit
    • 3. Spezielle Regelungen zur Verhinderung des Kippens eines Marktes (Art. 3 Abs. 6 und Art. 15 Abs. 4 DMA-E)
    • 4. Durchführung einer Marktuntersuchung (Art. 14 – 17 DMA-E)
    • 5. Informationspflicht über Zusammenschlüsse (Art. 12 DMA-E)
    • 6. Rechtsfolgen bei Nichtbefolgung der Gatekeeperregeln (Art. 16 Abs. 1 und Art. 25 – 27 DMA-E)
  • V. Realisierung eines „New Competition Tool“?
  • VI. Welche Regelungen fehlen im DMA-E?
    • 1. Einbindung nationaler Behörden und private Rechtsdurchsetzung
    • 2. Fehlende Rechtfertigungsmöglichkeiten für Gatekeeper
      • 2.1 Nicht-Anwendung einzelner Regelungen bei fehlenden negativen Wirkungen
      • 2.2 Einführung einer Effizienzrechtfertigung
      • 2.3 Einführung einer Möglichkeit zur sachlichen Rechtfertigung
  • VII. Verhältnis des DMA zum nationalen (Kartell-)Recht
  • VIII. Fazit
*
*)
Prof. Dr. iur., LL.M. (UCLA), geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht und des Center for Advanced Studies in Law and Economics (CASTLE) der Universität Bonn
**
**)
LL.M. (UCL), LL.B. (Law & Economics, Bonn), Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn

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