ZWeR 2008, 1

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 1611-1982 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2008 Editorial 

 

Die Zeitschrift für Wettbewerbsrecht (ZWeR) bietet seit ihrem Erscheinen im Jahr 2003 ein Forum für die Debatte über das Recht des Wettbewerbs in deutscher und englischer Sprache. Seitdem gilt der im Vorwort zum ersten Jahrgang erhobene Anspruch, in den Grundfragen des Wettbewerbs wissenschaftlich fundierte und zugleich praktisch verwertbare, auf die Erhaltung des Wettbewerbs ausgerichtete und nicht von sonstigen Interessen geleitete Orientierung zu bieten.
Um diesen hohen Anspruch zu dokumentieren und zu vertiefen, haben sich die Herausgeber im Zusammenwirken mit dem Verlag zu Beginn des 6. Jahrgangs der ZWeR entschlossen, das bereits seit dem 1. Jahrgang praktizierte System der Begutachtung aller Beiträge zu formalisieren und zu publizieren.
Kriterien für die Veröffentlichung eines Beitrags in der ZWeR sind die Bedeutung und Aktualität seiner Fragestellung, die wissenschaftliche Fundierung und Darstellung der Bearbeitung und insbesondere die Originalität und Plausibilität der Ausführungen sowie des Ergebnisses. Daher finden Beiträge, die lediglich referierenden Charakter haben – zum Beispiel Übersichten über Gesetzgebungsverfahren oder die Rechtsprechung in einem gewissen Zeitraum – keinen Eingang in die ZWeR. Parteigutachten werden vor diesem Hintergrund nur ausnahmsweise und nur dann zur Veröffentlichung angenommen, wenn deren Charakter bereits bei der Einsendung sowie im Fall einer Veröffentlichung in der ersten Fußnote offengelegt wird und wenn sie auf wissenschaftlicher Grundlage erstellt sind. Beiträge, die sich auf Entscheidungen oder Verfahren beziehen, an denen ein Autor z. B. als Partei oder Vertreter unmittelbar oder mittelbar beteiligt gewesen ist – bei Rechtsanwälten betrifft dies die gesamte Kanzlei an allen Standorten – werden grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung angenommen. Dies gilt im Hinblick auf die berufliche Neutralitätspflicht, das allgemeine Interesse an der Fortentwicklung der Amts- und Rechtsprechungspraxis sowie die auch hier stattfindende Begutachtung durch die Herausgeber nicht für Beiträge von Mitarbeitern der Wettbewerbs- oder Regulierungsbehörden bzw. der Gerichte.
Die Redaktion leitet eingehende Beiträge allen Herausgebern in anonymisierter Form zu. Die Herausgeber begutachten die Einsendungen und entscheiden über ihre Veröffentlichung. Wird ein potenzieller Autor von den Herausgebern auf ein bestimmtes Thema angesprochen, erfolgt gleichwohl eine inhaltliche Begutachtung. Eine Veröffentlichung setzt voraus, dass mindestens zwei Herausgeber sie ausdrücklich befürworten und kein Herausgeber begründete Einwände erhebt. Sollten einzelne Herausgeber einen Beitrag – zum Beispiel wegen einer diesbezüglichen vorherigen Ansprache des Autors – nicht vollkommen unabhängig beurteilen können, erfolgt eine Veröffentlichung in der ZWeR nur, wenn positive Voten von mindestens zwei anderen Herausgebern vorliegen. Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung eines Beitrags zur Veröffentlichung fallen möglichst innerhalb von 6 Wochen nach dessen Eingang.
Meinrad Dreher
Andreas Fuchs
Günter Hirsch
Ulrich Immenga
Frank Montag
Kurt Stockmann

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