Hinweise für Autoren und Einsender
Begutachtungsverfahren (Peer-review-Verfahren)
Die Redaktion freut sich über Manuskriptzusendungen als Word- oder RTF-Datei ohne Hyperlinks und Sonderformate per E-Mail an redaktion-zwer@rws-verlag.de.
Alle ZWeR-Veröffentlichungen durchlaufen ein herausgeberseitiges Peer-review-Verfahren. Für nicht von den Herausgebern angefragte Beiträge erfolgt dieses Verfahren anonym.
Die ZWeR nimmt nur Originalbeiträge zur Erstveröffentlichung in deutscher und englischer Sprache an. Für Beiträge, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise auf Parteigutachten, auf einer Vorbefassung mit dem Thema aufgrund von Mandaten etc. oder auf bereits erschienenen Veröffentlichungen beruhen, ist dies bei der Einsendung offenzulegen. Beiträge, die auf einem Rechtsgutachten basieren, werden bei einer Publikationsannahme mit dem Hinweis gekennzeichnet: „Dem Beitrag liegt ein Rechtsgutachten zugrunde.“ Der Verlag haftet nicht für Manuskripte, die unverlangt eingereicht werden.
Bitte geben Sie bei der Einreichung von Manuskripten an, ob diese an anderer Stelle ebenfalls zur Veröffentlichung eingereicht wurden.
Redaktionelle Hinweise für die Manuskripterstellung
1. Angaben zum Autor (Titel, Berufsbezeichnung und Tätigkeitsort) stehen in einer *-Fußnote, die nicht in die allgemeine Fußnotenzählung integriert sein darf.
2. Die *-Fußnote ist auch der richtige Ort für evtl. Hinweise auf die Herkunft des Beitrags, z.B. als Vortrag oder Gutachten („Der Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis“ oder ähnlich), und für Danksagungen.
3. Der Text beginnt mit einem Vorspann – im Print ist das der Abschnitt in Kursivschrift. Er enthält eine kurze Einführung in das Thema, die zum Weiterlesen anregen soll. Er steht außerhalb der Gliederung und hat einen Umfang von fünf bis sechs Sätzen oder etwa einer halben Manuskriptseite. Der Vorspann sollte möglichst keine Fußnoten enthalten. Bei einer Entscheidungsbesprechung wird der Vorspann durch Leitsätze (wahlweise des Gerichts oder des Autors) ersetzt.
4. Vor dem eigentlichen Beitrag steht die Inhaltsübersicht. Die Gliederung folgt dem Schema: I. ... 1. ... 1.1 ... 1.1.1. ... etc.
5. Rechtsprechungs- und Literaturbelege werden in Fußnoten gesetzt. Der Text jeder Fußnote beginnt mit einem Großbuchstaben und endet mit einem Punkt.
6. Die Zitierweise wird in der Redaktion vereinheitlicht. Wichtig ist nur, das die Angaben vollständig sind:
- Bei Büchern werden die Auflage und das Erscheinungsjahr genannt.
- Bei Aufsätzen in Sammelbänden und Zeitschriften wird immer zuerst die Anfangsseite zitiert, dann folgt ggf. die konkrete Fundstelle.
- Entscheidungen sollen mit einer (Zeitschriften-)Fundstelle angegeben werden.
7. Am Ende des Beitrags steht eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse. Sie soll aussagekräftig, d. h. aus sich heraus verständlich sein, um auch dem Leser, der sich nur kurz informieren will, ein Angebot zu machen. Die Thesenform hat sich an dieser Stelle bewährt.
8. Den Abschluss des Beitrags bildet ein englischsprachiges Abstract (bei deutschsprachigen Aufsätzen mit einer Übersetzung des Beitragstitels).
9. Eine maximale Seitenanzahl für Manuskripte ist nicht vorgegeben.
10. Zulässige Graphiken sind: Vektorbilder im Format .eps, Wordbilder, PowerPoint-Abbildungen oder Pixelbilder im Format .tif mit einer Auflösung von 300 dpi. Tabellen sollten immer in Word, mit dem dafür vorgesehenen Tabellenmodul, gesetzt sein.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Manuskripte werden nur zur Alleinveröffentlichung angenommen. Der Autor versichert, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Beitrag einschließlich aller Abbildungen allein verfügen zu können und keine Rechte Dritter zu verletzen.
Mit Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verlag für die Dauer von sechs Jahren das ausschließliche, danach das einfache, räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht, jeweils auch für Übersetzungen, Nachdrucke, Nachdruckgenehmigungen und die Kombination mit anderen Werken oder Teilen daraus. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung in körperlicher Form, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe und Zugänglichmachung, das Recht zur Aufnahme in Datenbanken, das Recht zur Speicherung auf elektronischen Datenträgern und das Recht zu deren Verbreitung und Vervielfältigung sowie das Recht zur sonstigen Verwertung in elektronischer Form. Hierzu zählen auch heute noch nicht bekannte Nutzungsformen.
Der urheberrechtliche Schutz gilt auch für Entscheidungen und deren Leitsätze, soweit sie redaktionell oder vom Einsender redigiert bzw. erarbeitet wurden. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verlages. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Mikroverfilmung und Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Fotokopien dürfen nur als Einzelkopien für den persönlichen Gebrauch hergestellt werden.
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