ZWeR 2017, 282

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2017 AufsätzeMarcus W. A. Sonnberger*

Über die kartellrechtliche Heilung und den Wegfall einer marktbeherrschenden Stellung bei langfristigen Verträgen

Langfristige Vertragsbeziehungen marktbeherrschender Unternehmen werfen oft diffizile Fragestellungen vor dem Hintergrund der europäischen Missbrauchskontrolle durch Art. 102 AEUV auf. Der Beitrag setzt sich mit den Auswirkungen eines Wegfalls der marktbeherrschenden Stellung nach Abschluss des Vertrages auseinander. Zu klären ist dabei die Frage nach einer möglichen „Heilung“ in solchen Fällen, welche bislang jedoch v. a. zu Art. 101 AEUV diskutiert wurde. Der Beitrag beteiligt sich an dieser Diskussion mit dem Ziel, generelle Grundsätze zu formulieren, die auch für die analoge Frage nach Art. 102 AEUV übernommen werden können. Darauf aufbauend folgt er der Differenzierung zwischen den anerkannten und für langfristige Vertragsbeziehungen relevanten Fallgruppen des europäischen Missbrauchsverbotes und kommt dementsprechend auch zu differenzierenden Ergebnissen, denen insbesondere für die daran anknüpfenden Fragen der Nichtigkeit bzw. Vertragsanpassung entscheidende Bedeutung zukommt.

Inhaltsübersicht

  • I. Die Fragestellung und ihr Hintergrund
  • II. Die bisherige Diskussion zu Art. 101 Abs. 2 AEUV
    • 1. Der Meinungsstand
    • 2. Stellungnahme
      • 2.1 Die Verknüpfung von Verstoß und Nichtigkeit als europa-/kartellrechtlicher Ausgangspunkt der Frage
      • 2.2 Möglichkeit einer kartellrechtlichen „Heilung“?
      • 2.3 Zwischenergebnis
    • 3. Bedeutung der Ergebnisse für die Frage zu Art. 102 AEUV
  • III. Die kartellrechtliche Bewertung des Entfalls der marktbeherrschenden Stellung
    • 1. Die Ausgangslage
    • 2. Zum Entfall der marktbeherrschenden Stellung an sich
    • 3. Entfall des Missbrauchs durch Entfall der marktbeherrschenden Stellung?
      • 3.1 Die marktbeherrschende Stellung und ihr Missbrauch
      • 3.2 Behinderungsmissbrauch: Marktabschottung durch langfristige Bezugsbindungen
      • 3.3 Ausbeutungsmissbrauch: Preis- und Konditionenmissbrauch
  • IV. Ergebnisse
*
*)
Dr., Senior Scientist am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg

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