ZWeR 2017, 166

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1723 Zeitschrift für Wettbewerbsrecht ZWeR 2017 AufsätzePer Rummel / Thomas Weck*

Verantwortlichkeit und Haftung im Wettbewerbsrecht

Der deutsche Gesetzgeber hat in der Neunten GWB-Novelle den europäischen Unternehmensbegriff im Wesentlichen ins deutsche Bußgeldrecht übernommen, dagegen auf eine Übernahme ins Kartellschadenersatzrecht verzichtet. Nach Auffassung der Verfasser gibt die europäische Rechtsprechung zu Art. 101 f. AEUV einen in sich konsistenten Regelungsrahmen für die Einstandspflicht von Unternehmen als wirtschaftlichen Einheiten vor. Dieser Regelungsrahmen trägt auch der Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten Rechnung. Die in der GWB-Novelle erfolgte Umsetzung der Vorgaben des EU-Rechts ist aus Sicht der Verfasser zutreffend.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Das europäische Haftungssystem für Bußgeld- und Schadensersatzfälle
    • 1. Der europäische Regelungsrahmen
    • 2. Die Einstandspflicht bei Verfahren der Europäischen Kommission
    • 3. Die Einstandspflicht im deutschen Recht
      • 3.1 Herkömmliche Systematik
      • 3.2 Vereinbarkeit der deutschen Kartellbußgeldhaftung mit den europarechtlichen Vorgaben
      • 3.3 Vereinbarkeit der deutschen Kartellschadenersatzhaftung mit den europarechtlichen Vorgaben
  • III. Diskussion von Streitfragen
    • 1. Zu weitgehende Angleichung im Bußgeldrecht?
    • 2. Unzureichende Umsetzung im Kartellschadensrecht?
    • 3. Bedeutung der Feststellungen in kartellbehördlichen Entscheidungen
      • 3.1 Gesetzliche Bindungswirkung
      • 3.2 Entscheidungen auf Grundlage des europäischen Unternehmensbegriffs
      • 3.3 Entscheidungen aufgrund des Bußgeldrechts der Neunten GWB-Novelle
  • IV. Abschließende Stellungnahme
*
*)
Dr. iur. Per Rummel, LL.M. Eur., ist Senior Analyst, Dr. iur. Thomas Weck, LL.M. (San Francisco), ist Leitender Analyst bei der Monopolkommission in Bonn. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung seiner Verfasser wieder.

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