ZWeR 2017, 113
Regulierung in sozialpolitischer Perspektive
Dieser Beitrag behandelt die Frage, inwieweit das Regulierungsrecht sozialpolitische Belange berücksichtigen kann. Der Begriff der sozialpolitischen Belange wird hierbei weit gefasst und bezieht sich auf all’ solche Ziele, die außerhalb der Sicherstellung von Wettbewerbsfreiheit und ökonomischer Effizienz liegen. Dazu gehören namentlich der Verbraucherschutz, die Berücksichtigung von Interessen bestimmter Gesellschaftsteile, wie etwa behinderter Menschen, ebenso wie sozialpolitische Belange im weiteren Sinne, zu denen etwa der Umweltschutz zu zählen ist. Es geht dem Beitrag zum einen darum, zu klären, inwieweit die Berücksichtigung solcher sozialpolitischer Belange im Regulierungsrecht systematisch und funktional zweckmäßig ist, und zum anderen, welche Vorgaben und Begrenzungen aus höherrangigem Recht, insbesondere dem Verfassungsrecht und dem Europarecht hierbei zu beachten sind.
Zunächst wird exemplarisch dargestellt, welche sozialpolitischen Bezüge das geltende Regulierungsrecht aufweist (II). Danach wird geprüft, in welchem Verhältnis diese zum Wettbewerbsprinzip innerhalb des Regulierungsrechts stehen, wobei es zum einen um systematische und funktionale Zusammenhänge geht, zum anderen um verfassungsrechtliche und europarechtliche Begrenzungen (III). Anschließend wird geklärt, welche Vorgaben aus dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts für die konkrete Umsetzung sozialpolitischer Zielbestimmungen im Regulierungsrecht folgen (IV). Der Beitrag enthält danach Überlegungen zu den Maßstäben für die gesetzgeberische Abwägung bei der Verfolgung von sozialpolitischen Zielen (V.) und endet mit einer Schlussbetrachtung (VI).
Inhaltsübersicht
- I. Sozialpolitische Bezüge im geltenden Regulierungsrecht
- II. Verhältnis von Wettbewerb und sozialpolitischen Zielen im Regulierungsrecht
- 1. Systematische und funktionale Fragen
- 1.1 Der Wettbewerbsbezug des Regulierungsrechts
- 1.2 Das „Wesen“ des Wettbewerbs
- 2. Die Frage nach entgegenstehendem höherrangigen Recht
- III. Bestimmtheit der Ermächtigung
- IV. Rechtspolitische Risiken
- V. Schluss
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- *)Prof. Dr. iur., Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Wettbewerbs- und Versicherungsrecht, Eberhard Karls-Universität Tübingen. Der Beitrag ist die aktualisierte Fassung eines Vortrags, den der Verfasser auf dem Symposium der Wissenschaftlichen Vereinigung für das gesamte Regulierungsrecht in Bonn gehalten hat. Er ist in einer früheren Fassung abgedruckt im Tagungsband Regulierung und Gemeinwohl, 2016, S. 70 ff., Schmidt-Preuß/Körber (Hrsg.)
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