ZWeR 2016, 66
Das Verhältnis von Kartellrecht und Sportschiedsgerichtsbarkeit
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Die Entscheidung des OLG München in der Sache Pechstein
- 1. Sachverhalt
- 2. Das Urteil des OLG München
- 2.1 Internationale Zuständigkeit
- 2.2 Schiedseinrede
- 2.2.1 Reichweite der Schiedsvereinbarung
- 2.2.2 Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung gem. § 134 BGB i. V. m. § 19 Abs. 1, 4 Nr. 2 GWB a. F.
- 2.3 Kein widersprüchliches Verhalten der Klägerin
- 2.4 Begründetheit
- III. Unwirksamkeit von Schiedsvereinbarungen nach § 138 BGB
- IV. Der Abschluss von Schiedsvereinbarungen mit Sportverbänden als Konditionenmissbrauch i. S. v. § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB
- 1. Sportverbände als marktbeherrschende Unternehmen
- 1.1 Unternehmenseigenschaft von Sportverbänden
- 1.2 Der relevante Markt bei der Zulassung zu und der Veranstaltung von Sportwettkämpfen
- 2. Konditionenmissbrauch i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB
- 2.1 Schiedsvereinbarungen als sonstige Geschäftsbedingungen
- 2.2 Das Verlangen einer Schiedsvereinbarung als Missbrauch von Marktmacht
- 2.2.1 Grundlagen
- 2.2.2 Die Anwendung des Maßstabs des Als-ob-Wettbewerbs
- 2.2.3 Sachliche Rechtfertigung
- 2.2.4 Erheblichkeitsschwelle
- V. Erzwungene Schiedsvereinbarungen als Missbrauch i. S. v. § 19 Abs. 1 GWB
- VI. Die Anwendung von EU-Kartellrecht
- VII. Kartellrechtliche Normen als Teil des ordre public
- VIII. Die Bedeutung von § 11 AntiDopG für die kartellrechtliche Beurteilung von Schiedsvereinbarungen
- IX. Ergebnisse
- *
- *)Prof. Dr. iur., LL.M. (Michigan), Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Sportrecht an der Ruhr-Universität Bochum
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